Zu geheim: BND-Agent scheitert mit Klage gegen Versicherung

München - Das Leben als Geheimdienstler hat so seine Tücken. Das hat jetzt ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiesntes (BND) vor Gericht erfahren müssen. Der Fall ist kurios.
Der 50-jährige alleinerziehende Vater leidet an Depressionen und konnte deshalb seit 2016 seiner Arbeit nicht mehr nachgehen. Eigentlich dachte der BND-Mann, dass in diesem Fall ein eigens von ihm abgeschlossener Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihm eine monatliche Rente von etwa 1400 Euro sichern würde.
Versicherung will wissen, was BND-Agent macht
Ein großer Irrtum. Die Versicherung ließ sich nämlich nicht von seiner Berufsunfähigkeit überzeugen. Beim Überprüfungsverfahren der Versicherung schilderte der Kläger zwar unterschiedlichste Bürotätigkeiten. Diesen hätte er aber auch mit seiner Erkrankung nachgehen können.
Was er in seiner Arbeit wirklich machte, durfte der Kläger aber nicht erzählen, da er zur Geheimhaltung verpflichtet war. Das wurde ihm vor Gericht zum Verhängnis. Das Landgericht München II unter Vorsitz von Benjamin Kertai wies die Klage ab.
BND will nicht, dass Agent aus seinem Job erzählt
Begründung: Wer von seiner Versicherung Berufsunfähigkeitsrente fordert, muss beweisen, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dazu gehört, dass man genau darstellt, wie dieser Beruf aussah. Tut der Versicherungsnehmer dies nicht, scheitert seine Klage.
Der Arbeitgeber des Klägers war in diesem Fall auch nicht besonders hilfreich. Die Bitte des Anwalts, seinem Mandanten eine Erlaubnis für genauere Angaben zur Tätigkeit beim BND zu erteilen, wurde von dem Nachrichtendienst abgelehnt. Was der Kläger also wirklich während seiner Arbeitszeit machte, blieb bis zum Schluss "top secret".
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