Zschäpe wieder krank – NSU-Prozesstag abgesagt

Erneut ist der NSU-Prozess wegen einer Erkrankung der Hauptangeklagten Zschäpe ins Stocken geraten. Das Gericht sagte kurzfristig die Verhandlung ab. Vor dem Oberlandesgericht hatten zuvor Neonazis demonstriert.
von  dpa
Zschäpe ist am 198. Verhandlungstag erneut krank.
Zschäpe ist am 198. Verhandlungstag erneut krank. © dpa

Erneut ist der NSU-Prozess wegen einer Erkrankung der Hauptangeklagten Zschäpe ins Stocken geraten. Das Gericht sagte kurzfristig die Verhandlung ab. Vor dem Oberlandesgericht hatten zuvor Neonazis demonstriert - erstmals seit Beginn des Prozesses.

München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist erneut erkrankt. Das Gericht sagte darum den 189. Verhandlungstag am Dienstag ab. Am Mittwoch soll das Verfahren aber planmäßig weitergehen. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Münchner Oberlandesgericht das Verfahren wegen einer Erkrankung Zschäpes unterbrochen. Sie muss sich als Mittäterin an zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden verantworten.

Ursprünglich wollte das Gericht am Dienstag weitere Zeugen aus dem Umfeld des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vernehmen. Auch ein früherer Freund und Mitschüler von Uwe Mundlos am Ilmenau-Kolleg in Thüringen sollte aussagen. Mundlos und der andere mutmaßliche Zschäpe-Komplize Uwe Böhnhardt hatten sich im November 2011 nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft das Leben genommen.

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Zum ersten Mal seit Beginn des NSU-Prozesses vor fast zwei Jahren demonstrierten am Dienstag Neonazis vor dem Gericht. Dem Dutzend Rechtsextremisten standen rund 50 überwiegend linke Gegendemonstranten gegenüber. Diese protestierten mit Trillerpfeifen und Sprechchören gegen die Neonazis, die für den wegen Beihilfe mitangeklagten Ralf Wohlleben Partei ergreifen wollten. Die Polizei hielt beide Gruppen auf Distanz. Im Gerichtssaal nahmen anschließend mehrere Rechtsextremisten auf den Zuschauersitzen Platz.

Aktuelle Bilder vom NSU-Prozess wird es künftig nur noch zweimal im Monat geben. Auf Antrag der Hauptangeklagten Zschäpe schränkte das Oberlandesgericht München die Regelung für Fotografen und Kameraleute deutlich ein. Demnach dürfen Fotografen nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal fotografieren.

Die Pressefreiheit und der "Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der inhaftierten Angeklagten" müssten gegeneinander abgewogen werden, teilte das Gericht am Dienstag zur Begründung mit. Die Medien hätten an jedem der bisher fast 190 Verhandlungstage vor Sitzungsbeginn fotografieren und filmen dürfen. Es sei daher zumutbar, künftig auf Archivbilder zurückzugreifen.

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