Zschäpe lehnt Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess ab

Im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen.
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Richter Manfred Götzl
dpa Richter Manfred Götzl

Im Münchner NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Donnerstag erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen.

München -  Ihr Verteidiger Wolfgang Heer warf Götzl einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung vor. Der Richter habe versucht, auf unzulässige Weise ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1996 als Beweismittel einzubringen. Das lasse darauf schließen, "dass das Ergebnis für den Vorsitzenden bereits feststeht".

Die Verteidigung des mitangeklagten Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an. Anklage und Nebenklage nahmen den Richter dagegen in Schutz und warfen der Verteidigung vor, die "Verhandlungsführung an sich zu reißen", die nach dem Gesetz dem Vorsitzenden zustehe.

Bundesanwalt Herber Diemer forderte, den Prozess bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag fortzusetzen, was die Verteidigung aber ebenfalls ablehnte. Entzündet hatte sich der Konflikt an der Zeugenaussage eines Polizisten, der über eine Vernehmung Zschäpes im Jahr 1996 berichten sollte, sich an Inhalte aber nicht mehr erinnerte.

Der "Nationalsozialistische Untergrund" soll zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben.

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