Zschäpe bei Bombenanschlag in Köln? Gericht prüft neue Spur

War Beate Zschäpe zum Zeitpunkt eines NSU-Bombenanschlags in Köln? Ermittler prüfen eine neue Spur. Ein Opfer der Attacke scheitert mit einer Klage auf mehr Entschädigung.  
dpa |
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War Beate Zschäpe zum Zeitpunkt eines NSU-Bombenanschlags in Köln? Ermittler prüfen eine neue Spur. Ein Opfer der Attacke scheitert mit einer Klage auf mehr Entschädigung – obwohl auch das Kölner Verwaltungsgericht die bisherige Zahlung für zu niedrig hält. 

München – Das Oberlandesgericht München prüft eine neue Spur zum Bombenanschlag der NSU-Terroristen in Köln. Wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag sagte, sind auf Videoaufnahmen einer Überwachungskamera Bilder einer Passantin zu sehen, „bei denen man an eine gewisse Ähnlichkeit mit Frau Zschäpe denken könnte“. Er habe beim Bundeskriminalamt „Maßnahmen zur Verbesserung von Bildqualität und Vergrößerung“ in Auftrag gegeben, sagte Götzl.

Die Bilder wurden in der Nähe der überwiegend von Türken bewohnten Keupstraße in Köln aufgenommen, wo die Terroristen 2004 eine Nagelbombe zündeten. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen sind die beiden Komplizen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, auf den Aufnahmen zu sehen. Sie schieben ein Fahrrad mit dem Sprengsatz zum Tatort.

<strong>Lesen Sie hier alles zum NSU-Prozess in München!</strong>

Bislang gibt es keine belastbaren Hinweise, dass Zschäpe selbst bei den Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in der Nähe der Tatorte gewesen sein könnte. Sie ist als Mittäterin angeklagt, weil sie für die legale Fassage der Gruppierung gesorgt haben soll. Mundlos und Böhnhardt sind tot.

Ein Opfer des Kölner Bombenanschlags scheiterte unterdessen mit einer Klage auf eine höhere Entschädigung. In welchem Umfang die Opfer der Neonazi-Terroristen von der Bundesregierung entschädigt würden, sei eine politische und keine rechtliche Entscheidung, argumentierte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag.

Der Kläger war von der Nagelbombe verletzt worden. Nachdem 2011 deutlich geworden war, dass auch dieser Anschlag wohl auf das Konto des NSU ging, zahlte die Bundesregierung dem Mann – wie anderen Opfern der rechtsextremen Terrorzelle – eine Entschädigung. Als anerkannter Härtefall bekam er 13 000 Euro. Er hielt dies aber für nicht angemessen und klagte auf nochmals 17 000 Euro.

Das Gericht wies die Klage ab, weil es sich bei der Zahlung um eine freiwillige Leistung handele (Aktenzeichen 1 K 7266/12). Im rechtlichen Sinne gehe es nicht um eine Entschädigung. „In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht allerdings deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Beträge angesichts der Schwere der Straftaten für gering hält“, fügte Gerichtssprecher Raphael Murmann-Suchan hinzu. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.

Im Münchener NSU-Prozess versuchten die Verteidiger des ehemaligen NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben am Donnerstag, die Glaubwürdigkeit eines der wichtigsten Belastungszeugen zu erschüttern. Der als Terrorhelfer angeklagte Carsten S. sagte am Donnerstag vor Gericht erneut, Wohlleben habe ihn beauftragt, eine Waffe für die drei untergetauchten Neonazis des NSU zu besorgen, und ihm auch das Geld dafür gegeben. In der intensiven Befragung durch Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke konnte sich Carsten S. aber an viele Details nicht mehr erinnern.

Der 33-Jährige soll im Auftrag Wohllebens jene Pistole der Marke „Ceska“ besorgt haben, mit der Böhnhardt und Mundlos neun Menschen ermordeten. Wohlleben und Carsten S., der vor längerer Zeit aus der Neonazi-Szene ausgestiegen war, sind wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

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