Zoff nach der Wiesn - Angeklagter muss zahlen!

Nach seinem Wiesnbesuch 2012 schlug ein Informatiker mit einem Cocktailglas zu und verletzt einen Gast im Gesicht. Jetzt folgte das Gerichtsurteil!
München - Der Wiesnabend kommt für Informatiker Carsten W. (34) richtig teuer: 5250 Euro (150 Tagessätze) muss er nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts an die Staatskasse zahlen, weil er nach dem Oktoberfestbesuch im Rausch einem Gast ein Cocktailglas gegen die Stirn geschlagen hat.
30. September 2012 morgens um 4.31 Uhr im „Wiesnclub“ in der Alten Kongresshalle auf der Theresienhöhe 15: Musik wummert aus den Boxen. Die Gäste tanzen, trinken und flirten.
Hausmeister Christian B. (34) steht damals mit seinen Spezln bei dem Angeklagten. Christian B. bläst ihn mit einem Strohhalm an. Dabei bekommt Carsten W. Getränkereste ab.
Dadurch gerät Carsten W. so in Rage, dass er erst den Inhalt seines Cocktailglases dem Hausmeister ins Gesicht schüttet und anschließend das Glas mit voller Wucht gegen das Gesicht des Hausmeisters schlägt. Die Platzwunde in der rechten Gesichtshälfte muss später mit vier Stichen genäht werden.
Der Angeklagte vor Gericht: „Ich kann mich an nichts mehr erinnern.“ Immerhin soll er knapp über zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Wenig hilfreich ist auch die Zeugenaussage des Hausmeisters: „Ich weiß nicht mehr, dass wir uns unterhalten haben. Ich dachte, W. hat Ärger mit meinen Freunden.“ Deshalb habe ich ihn angepustet. Durch den Schlag mit dem Glas habe er eine bleibende Narbe. 1000 Euro Schmerzensgeld habe ihm W. überwiesen.
Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eineinhalb Jahre Gefängnis mit Bewährung und 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Amtsrichter Andreas Schätzl hält eine Geldstrafe für ausreichend.