Zöllner half einem Betrüger – Gefeuert

Verwaltungsgericht: Beamter aus dem Dienst entfernt. Er hatte sich seine Nebenjobs nicht genehmigen lassen.
von  John Schneider
Im Mannheimer Gerichtssaal: Der Anlagebetrüger Ulrich E.
Im Mannheimer Gerichtssaal: Der Anlagebetrüger Ulrich E. © dpa

München - Es sind die Nachwehen eines der größten Anleger-Betrugs-Fälle der Bundesrepublik. Ulrich E. wurde im März 2013 zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er und seine Vermittler hatten mit einem gigantischen Schneeball-System Anlegern einen dreistelligen Millionen-Betrag abgeschwatzt. Jetzt erwischte es auch einen seiner Vermittler. Aber nicht vor einem Strafgericht und nicht wegen Betruges. Der 62-Jährige verlor gestern vor dem Verwaltungsgericht seinen Job beim Zoll. Weil er sich den Anlage-Vermittler-Job und seinen Trödel- und Kunstgewerbehandel von seinem Arbeitgeber nicht hatte genehmigen lassen. Damit sei die Vertrauensbasis zerstört, urteilte die Vorsitzende Verwaltungssrichterin.

Peter T. (Name geändert) war gar nicht erst vor Gericht erschienen, um sich zu verteidigen. Das überließ er seinem Anwalt Armin Kraft. Seinem Mandanten gehe es psychisch nicht gut, erklärte dieser das Fehlen der Hauptperson.

Der Anwalt argumentierte unter anderem, dass der Lindauer Zöllner selber nichts von seiner Vermittlungsarbeit gehabt habe. Zwar hätte er 400 000 Euro an Provisionen erhalten müssen. Die seien aber nie ausgezahlt worden. Was das Finanzamt nicht davon abgehalten habe, dafür Steuern verlangt. Ein Grund mehr, warum Peter T. inzwischen in die Privatinsolvenz geschliddert sein soll.

Mit Genehmigungen hat es Peter T. offenbar nicht so. Auch für die Vermittlung seiner Finanzdeals hätte es einer solchen bedurft. Der 62-Jährige schenkte sich aber den entsprechenden Antrag zur „Drittstaateneinlagevermittlung“ bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und wurde dafür verurteilt. Zu elf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgestzt wurden. Ein weiterer Sargnagel für seinen Beamtenstatus.

 

 

 

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