Zinskürzung durch Sparkasse München: Gericht verhandelt Klagen

Verbraucherschützer klagen wegen Zinsen und Kündigungen von Sparverträgen.
von  John Schneider
Die Zentrale der Stadtsparkasse München im Tal.
Die Zentrale der Stadtsparkasse München im Tal. © Stadtsparkasse München

München - Brigitte P. (67) hofft auf einen kräftigen Nachschlag in Sachen Zinsen. Die Kundin der Stadtsparkasse hat 1997 einen Prämiensparvertrag abgeschlossen, und hofft jetzt auf 4.000 Euro zusätzlicher Zinszahlungen. Die 67-Jährige ist am Freitag extra in den großen Saal des Justizpalastes gekommen, um selber mitanzuschauen, wie groß vor Gericht die Chancen auf ihre zusätzliche Finanzspritze sind.

Muss die Stadtsparkasse Vertragskündigungen zurücknehmen?

Geklagt hat der Verbraucherschutz Bundesverband. Die Verbraucherschützer glauben, dass Sparern aufgrund fehlerhafter Berechnungen zu wenig Zinsen ausgezahlt wurden. Und klagen deshalb gegen die Münchner und auch die Nürnberger Sparkasse.

Per Musterfeststellungsklage soll nun erreicht werden, dass mehr Zinsen gezahlt und Kündigungen der Sparverträge seitens der Stadtsparkasse zurückgenommen werden müssen. Im Streit stehen unter anderem Zinsanpassungsklauseln, die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung der Verträge durch die Sparkassen und eine mögliche Verjährung von Ansprüchen.

Hoffnung für Kläger schwindet

Doch es sieht nicht gut aus für die Kläger. Das Bayerische Oberste Landesgericht gibt den Sparkassen in vielen Punkten Recht, zum Beispiel beim Kündigungsrecht von Sparverträgen. Die Richter beider mit den Klagen beschäftigten Senate machten am Freitag deutlich, dass die Sparkasse die strittigen Prämiensparverträge nach 15 Jahren und dem damit verbundenen Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen durfte.

„Wir glauben, dass die Auslegung ein sehr klares Ergebnis liefert“, sagt die Vorsitzende und Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt – die Sparkasse habe in den Verträgen nicht auf das Kündigungsrecht verzichtet.

Gutachter soll angemessene Verzinsung empfehlen

Eine endgültige Entscheidung ist im Nürnberger Fall aber noch nicht gefallen. Das Gericht will zunächst einen Gutachter einsetzen, der eine an den Sätzen der Bundesbank orientierte angemessene Verzinsung empfehlen soll. In dem sehr ähnlich gelagerten Fall der Münchner Stadtsparkasse dürfte es auf dasselbe hinauslaufen. Eine Entscheidung wurde am Freitag noch nicht erwartet.

Im Schnitt 4.600 Euro Zinsnachzahlung, wie vom Kläger errechnet, seien jedenfalls „illusorisch“, so ein Sparkassenvertreter. Klingt so, als ob sich auch Brigitte P. mit weniger als 4.000 Euro zufriedengeben muss.  

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