Zeuge (18) gibt Brunner Mitschuld an tödlicher Schlägerei

Er selber wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt sagte der Spezl der beiden Angeklagten Markus S. und Sebastian L. im Mordprozess Dominik Brunner aus. Was er sagt.
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MÜNCHEN - Er selber wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt sagte der Spezl der beiden Angeklagten Markus S. und Sebastian L. im Mordprozess Dominik Brunner aus. Was er sagt.

Im Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner gibt der bereits verurteilte Christoph T. dem Opfer eine Mitschuld an der tödlichen Schlägerei. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier nach seiner Einschätzung der beiden Angeklagten sagte der 18-Jährige am Freitag vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts, er glaube nicht, dass seine Bekannten auf dem S-Bahnhof Solln ohne „einen ausschlaggebenden Punkt“ dermaßen auf den Geschäftsmann eingeprügelt hätten. „Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner“, fügte Christoph T. hinzu.

Laut Anklage haben der 19-jährige Markus Sch. und der 18 Jahre alte Sebastian L. am 12. September auf dem S-Bahnhof Solln Brunner brutal niedergeprügelt und dabei getötet, weil dieser sich schützend vor vier Jugendliche stellte. Im Prozess gaben sowohl die Angeklagten als auch einer der Jugendlichen an, dass der erste Schlag von dem Geschäftsmann gekommen sei, der Markus Sch. im Gesicht getroffen habe. Daraufhin sei Sch. ausgerastet.

Christoph T. wurde selbst nicht Zeuge der Tat, war aber maßgeblich an der Vorgeschichte am S-Bahnhof Donnersberger Brücke beteiligt. Er soll dort mit den beiden Angeklagten von der Schülergruppe Geld gefordert haben. Christoph T. soll auch auf zwei Jugendliche eingeschlagen haben.

"Die Initiative ging von mir aus"

Vor Gericht räumte der 18-Jährige ein, dabei der Wortführer gewesen zu sein. „Die Initiative ging von mir aus, die Anderen sind eher dabei gestanden“, sagte er. Mit dem Geld hätten sie Drogen kaufen wollen. Christoph T. war für die Tat bereits im April wegen gefährlicher Körperverletzung zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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