Zahnärztin verklagt Chirurg von Münchner Klinik
56-Jährige kann nach Bandscheiben-Operation heute noch nicht richtig laufen. Sie verklagt Ärztin vom Klinikum rechts der Isar in München auf Schadensersatz.
München - Eine Bandscheiben-Operation birgt hohe Risiken. Vor dem Eingriff muss jeder Patientin dem Chirurg einen so genannte Persilschein unterschreiben, damit der Arzt im Fall eines bleibenden Schadens strafrechtlich nicht belangt werden kann.
Die Münchner Zahnärztin Dr. Hanna B. (56, Name geändert) musste sich nach so einer OP ins normale Leben regelrecht zurückkämpfen. Jetzt klagte sie vor der Oberlandesgericht München (OLG) auf Schadensersatz. 2005 wurde die Mutter einer Tochter im Klinikum rechts der Isar an der Bandscheibe operiert. Im Aufwachraum konnte sie ihre Beine nicht mehr bewegen.
Dies ist manchmal nach Bandscheiben-Operationen nicht ungewöhnlich. Nach und nach stellt sich aber die Bewegungsfunktion dann wieder ein. Hanna B. ist heute noch auf Spezialschuhe angewiesen und will vor Gericht beweisen, dass die behandelnden Ärzte einen Fehler bei ihren Blutgerinnungswerten gemacht haben.
Ihre Tochter - wie später festgestellt - leide nämlich an dem Willebrand-Jürgens-Syndrom, dass die Blutgerinnung verzögert. Auch sie habe so eine Störung. Von der sie allerdings vor der OP nichts gewusst habe. Die Ärzte hätten deshalb blutstillende Mittel vor dem Eingriff einsetzen müssen.
Da es unterlassen wurde, bildete sich nach der OP im Rückenbereich ein riesiger Blutschwamm. Sie musste deshalb mehrmals unter das Messer. Im Prozess vor dem OLG sagte jetzt ein Gutachter aus: „Laut Laborbericht sind die Blutwerte im Normbereich.“
Deshalb unterlag die Zahnärztin bereits in erster Instanz mit ihrer Forderung vor Gericht. Außerdem habe man nur bei der Tochter diese Blutkrankheit eindeutig feststellen können. Nicht jedoch eindeutig bei Hanna B., die meint, dass das Syndrom nicht genau nachweisbar sei.
Sie gehe aber davon aus, dass sie es haben. Denn anders könne sie sich die Nachblutungen nach der OP nicht erklären. Dazu stellte der Gutachter allerdings klar, dass bei jeder OP Nachblutungen nachträglich auftreten könnten. Jetzt entscheiden die Richter.
Allerdings machte der Senat schon deutlich, dass die Zahnärztin keine Chance habe. Sicherlich hat sie deshalb noch keine konkrete Schmerzensgeldhöhe im Verfahren festgesetzt. Denn nach der Höhe richten sich die Prozesskosten.