"Märchenhafte Geldvermehrung": Angeklagter weist Vorwürfe vor Münchner Gericht zurück

München - Dass die riesige Geldvermehrung durch seine Zinsgeschäfte dem Betrachter "märchenhaft" erscheinen mag, gibt auch der Angeklagte Can B. (Name geändert) zu. Laut Anklage versprach der 47-Jährige den Anlegern eine Rendite von bis zu 114 Prozent für unbestimmte Investments. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Betrug in 348 Fällen.
Lukratives Schneeballsystem? Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Can B. sei Gründer, Alleingesellschafter oder wirtschaftlicher Inhaber einer Vielzahl von Gesellschaften gewesen, die an einem Schneeballsystem beteiligt waren, "in dem Anlegergelder vereinnahmt und vereinbarte Zinszahlungen aus Anlegergeldern geleistet wurden".
Der Schaden soll bei knapp 17 Millionen Euro liegen. Außerdem soll sich Can B. des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften und der Urkundenfälschung schuldig gemacht haben.
Doch Can B. wehrt sich, erklärt am Montag vor Gericht, dass sein System bis zuletzt funktioniert habe.
Can B., der der Verlesung der Anklage mit unbewegtem Gesichtsausdruck folgte, habe die eingenommenen Gelder zum größten Teil gar nicht angelegt, sondern zur Auszahlung versprochener Renditen bei einzelnen Anlegern verwendet oder für sich selbst behalten haben, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter: "Wunderbare Geldvermehrung" erfolgreich umgesetzt
In einer von seinen Anwälten verlesenen Erklärung wies Can B. die Vorwürfe dagegen mit Nachdruck zurück. Die "wunderbare Geldvermehrung" möge märchenhaft anmuten und Argwohn wecken, sie sei aber erfolgreich umgesetzt worden, und erst durch das Eingreifen der Behörden beendet worden, hieß es. Zudem soll es hohe Millionensummen auf Konten im Ausland geben oder gegeben haben.
Grob zusammengefasst soll das Geschäftsmodell dem Statement der Verteidigung zufolge in etwa folgendermaßen funktioniert haben: Die Gelder der Investoren seien an eine Bank überwiesen worden. Diese habe sie für eine international tätige Großbank blockiert, sodass diese ein Vielfaches der Summe zu einem sehr niedrigen Zinssatz habe aufnehmen können. Dieses Geld sei dann zu sehr viel höheren Sätzen weitergegeben worden sein.
Staatsanwaltschaft: Nur ein kleiner Teil des Geldes in Papiere mit niedriger Rendite angelegt
In der Anklage wird dieses Modell ähnlich beschrieben – nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde es aber nur vorgespiegelt und nicht umgesetzt. Vielmehr habe es gar keine Zusammenarbeit mit der Großbank gegeben. Nur ein kleiner Teil sei angelegt worden – allerdings in Papiere mit niedriger Rendite. Dies sei weder vom Volumen noch vom Ertrag her geeignet gewesen, die versprochenen Renditen zu erwirtschaften.
Tiefergehende Aussagen zu den Vorwürfen machte der 47-Jährige zunächst nicht. Dies soll im weiteren Verlauf des Prozesses aber passieren. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner kündigte bereits an, darauf "sehr gespannt" zu sein. Für Can B. geht es dabei um einiges. In einem Gespräch vor Prozessbeginn hat die Staatsanwaltschaft laut Gericht bereits eine Strafvorstellung geäußert: sieben Jahre.