Wütend aufs Arbeitsamt: Hat er es angezündet?

Sein Vorstrafenregister ist lang. Im April und Mai soll ein 47-Jähriger ins Arbeitsamt und in einen V-Markt eingebrochen sein. Urteil: 27 Monate Haft.
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Verurteilt: Der gelernte Maurer Albert H. (47) muss 27 Monate ins Gefängnis. Er will dagegen Berufung einlegen.
Torsten Huber Verurteilt: Der gelernte Maurer Albert H. (47) muss 27 Monate ins Gefängnis. Er will dagegen Berufung einlegen.

MÜNCHEN - Sein Vorstrafenregister ist lang. Im April und Mai soll ein 47-Jähriger ins Arbeitsamt und in einen V-Markt eingebrochen sein. Urteil: 27 Monate Haft.

Mit verschränkten Armen sitzt der gelernte Maurer Albert H. (47) vor dem Münchner Schöffengericht. Ab und an schüttelt er nur den Kopf. Viel reden mag er nicht und stellt gleich klar: „Ich verweigere die Aussage.“

Taktik? Denn die Staatsanwaltschaft hat keinen eindeutigen Beweis. Nur Indizien: Der Arbeitslose soll in der Nacht zum Samstag, den 4.April 2009, in das Arbeitsamt von Schongau eingebrochen sein. Er habe dort Tische und Schränke nach Geld und Diebesgut durchwühlt. Nachdem er nichts fand und ihm sechs Monate zuvor die Auszahlung von 400 Euro verweigert wurde, habe er vermutlich aus Wut und Verärgerung in den Büroräumen 3 und 4 Feuer gelegt. Erst am Mittag bemerkte eine Frau den Qualm, alarmierte die Feuerwehr. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf - ohne Erfolg. Bis Oktober mussten die Sachbearbeiter ausquartiert werden. Schaden: 200000 Euro.

Am 24. Mai 2009 wurde Albert H. von der Polizei geschnappt, als er gerade in den V-Markt in Schongau eindringen wollte. Mit einem Maurerhammer schlug er das Fenster ein. Fast sechs Monate saß er dafür im Gefängnis.

Die Kriminalpolizei verglich die Tatortspuren V-Markt und Arbeitsamt. Ergebnis: Das Einbruchswerkzeug, ein Hammer, ist identisch. Die Kripo fand am Tatort Arbeitsamt und in der Wohnung von Albert H. die Asche von selbst gedrehten Zigaretten. Für einen Gen-Test reichte das Material aber nicht. Für die Justiz ist es aber ein belastendes Indiz.

Erschwerend kommen noch seine 16 Vorstrafen hinzu: Einbrüche, Diebstahl und eine Brandstiftung. Die Schweige-Taktik ging nicht auf. Urteil: 27 Monate Haft. Ein Geständnis hätte das Schöffengericht milder gestimmt.

Strafverteidigerin Annette von Stetten, die Freispruch gefordert hatte, geht in Berufung: „Bei der dürftigen Beweislage.“ Zur Tatzeit fand auch gerade eine Einbruchsserie statt. Die Täter wurden geschnappt. Sie brachen aber nicht mit einem Hammer ein, sondern zertrümmert die Scheiben mit Steinen. Torsten Huber

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