Woran erkenne ich, ob ein Polizeiauto im Einsatz parkt?

Ein selbstgeschriebener Strafzettel für einen Münchner Streifenwagen sorgt auf Twitter für Lacher. Aber woran erkennt man, ob ein Polizeiauto, das auf Geh- oder Radweg parkt, im Einsatz ist? Die AZ hat nachgefragt.
von  AZ/ls
Der "Strafzettel" am Streifenwagen. Die Beamten sind aber im Recht: Sie waren im Einsatz.
Der "Strafzettel" am Streifenwagen. Die Beamten sind aber im Recht: Sie waren im Einsatz. © twitter.com/froehlicherLars

München - Autos, die Rad- und Gehwege versperren, sind in München täglich zu beobachten und für viele ein Ärgernis. An der Ecke Weihenstephaner Straße / Berg-am-Laim-Straße hat ein Passant dieser Tage einem besonderen "Falschparker" einen Hinweis verpasst: Dem Fahrer eines Streifenwagens.

Handschriftlich schrieb der oder die Unbekannte einen "Strafzettel" und klemmte ihn unter den Scheibenwischer. Ein Twitter-User hatte das bemerkt und die Polizei angetwittert.

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Die Social-Media-Abteilung der Münchner Polizei antwortete, dass sich die Beamten in einem "sehr dringlichen Einsatz" befunden und deswegen "Sonderrechte wahrgenommen" hätten – auch wenn das nicht so aussieht.

Für Polizei gilt Sonder- und Wegerecht

Doch woran erkennt man, ob ein Streifenwagen, der auf einem Rad- oder Gehweg steht, im Einsatz ist? Muss das Blaulicht eingeschaltet sein? Die AZ hat im Polizeipräsidium nachgefragt.

Polizeisprecher Ralf Etzel erklärt: "Generell muss man unterscheiden zwischen Wegerecht (§38 StVO) und Sonderrecht (§35 StVO)." Beim Wegerecht schaltet die Polizei immer Martinshorn und Blaulicht ein. "Damit ist eine weisende Wirkung für alle anderen Verkehrsteilnehmer verbunden", so Etzel. Heißt: Alle anderen müssen Platz machen und die Polizei durchlassen. Das Wegerecht darf laut Gesetz nur angewandt werden, wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

Das Sonderrecht hingegen regelt, dass die Polizei im Einsatz/Dienst nicht die Verkehrspflichten beachten muss.

Ein Beispiel: Steht eine Streife bei rot an einer Kreuzung und sieht, dass in der Querstraße jemand am Steuer mit dem Handy telefoniert, dann darf die Streife bei rot über die Kreuzung fahren, um das Vergehen zu ahnden. "Dabei werden die Beamten aber in der Regel auch das Blaulicht einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen" so Etzel. Diese müssen aber nicht für freie Bahn sorgen.

Polizei darf im Einsatz auch ohne Blaulicht auf Gehweg parken

Im konkreten Fall parkten die Beamten den Streifenwagen mit Sonderrecht auf dem Gehweg. Etzel: "Von außen kann man daher oft nicht erkennen, ob die Polizei im Einsatz ist".

Und auch wenn es den berühmten Halt vorm Metzger für die Brotzeit geben mag: In der Regel ist davon auszugehen, dass die Polizei bei eigentlich verbotenen Aktionen ihr Sonderrecht ausübt.

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