Wolfsmasken-Vergewaltiger: Karlsruhe kippt Urteil teilweise

Karlsruhe/München - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Vergewaltiger mit der Wolfsmaske zum Teil gekippt. Der Fall wurde zur neuen Verhandlung an eine Jugendschutzkammer am Landgericht München I zurückverwiesen, wie die "SZ" berichtet.
Sommer 2019: Elfjährige vergewaltigt
Der Täter hatte im Sommer 2019 mit einer Wolfsmaske über dem Kopf in der früheren US-Siedlung in Obergiesing eine damals Elfjährige vergewaltigt. Christoph K. war deshalb in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Hierzu bemängelte der BGH jetzt, dass bei der Bemessung der Strafhöhe die Strafkammer im schriftlichen Urteil nicht berücksichtigt hatte, dass sie zugleich Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. An der Schuld des Angeklagten hatte der BGH keine Zweifel.
Täter bereits 2010 verurteilt
Christoph K. war 2010 wegen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Dort blieb er neun Jahre, bis Ärzte ihm in einem Gutachten attestierten, dass er unter bestimmten Auflagen in einer therapeutischen Wohngemeinschaft leben könne.