Wolfsmasken-Prozess: 14 Jahre Haft gefordert

München - Im Wolfsmasken-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Das teilte ein Gerichtssprecher nach den nicht-öffentlichen Plädoyers am Freitag mit.
Der Angeklagte hatte zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.
Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.
Die Verteidigung geht - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus und forderte in ihrem Plädoyer am Freitag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (13. Juli) fallen.
© dpa-infocom, dpa:210709-99-323858/3