Wohnungsnot in München: Frau (28) wegen Bestechung verurteilt

Weil sie der Stadt München mehrfach Mails schrieb, in denen sie von Geldzahlungen sprach, verurteilte das Amtsgericht die Kassiererin. Ihr Fall ist tragisch.
von  Lukas Schauer
Die 28-Jährige war seit Jahren auf der Suche nach einer Wohnung in München. (Symbolbild)
Die 28-Jährige war seit Jahren auf der Suche nach einer Wohnung in München. (Symbolbild) © Matthias Balk/dpa

München - Eine 28-jähriger Kassiererin aus Unterhaching ist vom Amtsgericht München wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Zum Verhängnis wurden der Frau mehrere E-Mails ans Wohnungsamt der Stadt. So schrieb sie in einer Mail vom 14.11. 2019 in schlechtem Deutsch: "Wollen Sie Geld dan geben ich ihnen Geld. Es ist keine Problem, ich werde alles tun damit ich eine Wohnung krige. Sagen sie mir wie viel Geld sie brauchen???"

Vorausgegangen war eine jahrelange Wohnungssuche der 28-Jährigen. Seit Anfang 2018 war sie beim Wohnungsamt für eine Sozialwohnung registriert, seit März 2019 erfüllte sie die Bedingungen für eine geförderte Ein-Zimmer-Wohnung. Jedoch: Das Amt konnte ihr keine passende Wohnung vermitteln - bei tausenden registrierten Anwärtern und angesichts der Münchner Wohnungsnot nur bedingt überraschend. Als die Absage kam, verschickte die 28-Jährige die Mail, die noch weitere Vorwürfe ans Amt enthielt.

Wohnungsnot: Frau wegen Mail ans Amt verurteilt

Vor Gericht erklärte die Frau, dass sie die Stadt nicht bestechen wollte - und schilderte ihre Lage. "Ich wollte mit Hilfe von Google einen Text übersetzen, leider ist es mir nicht gelungen. Meine Deutschkenntnisse sind sehr mangelhaft. Eigentlich wollte ich sagen, dass ich bereit wäre, den Kautionsbetrag zu bezahlen und auch die Miete für eine Wohnung. Ich suche schon mehrere Jahre eine Wohnung. Teilweise habe ich bei meiner Schwester, teilweise in einer Pension und teilweise auf der Straße und im Keller gewohnt".

Wie verzweifelt die Wohnungssuche der 28-Jährigen war, schilderte eine als Zeugin vernommene Mitarbeiterin des Wohnungsamtes. Sie gab an, dass die Angeklagte immer wieder eine Wohnung beantragt habe. Ihre Anträge seien  sehr fordernd und aggressiv formuliert gewesen. Die Not der Angeklagten sei ganz klar ersichtlich gewesen, so die Zeugin. Einzig: Es half nichts. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die 28-Jährige versucht habe, die Stadt zu bestechen.

Zulasten der Angeklagten wurde auch eine Vorstrafe wegen Unterschlagung von 400 Euro gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte hat Berufung eingelegt.

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