Wohnungsinhaber getötet: Lebenslange Haft für Geflüchtete
Bei der Auseinandersetzung wollte die Angeklagte laut Urteil zudem einen weiteren Mann mit dem Messer verletzten - was ihr aber misslang. Das Urteil lautet deshalb auch auf versuchten Totschlag.
Die Angeklagte kannte den Mann demnach aus einer früheren Beziehung, er nahm sie im März 2022 in seiner Münchner Wohnung auf. Dabei sei er davon ausgegangen, dass die Frau nur vorübergehend bei ihm wohnen würde. Diese habe sich aber nur zögerlich um die Wohnungssuche bemüht, berichtete der Gerichtssprecher. Im Dezember 2022 verlobte sich der Mann und wollte die 52-Jährige deshalb nicht länger bei sich unterkommen lassen.
Am Tag vor dem tödlichen Streit soll die Angeklagte bereits das Auto der Verlobten des Mannes zerkratzt haben. Der Mann bat daraufhin seine Ex-Frau und deren Sohn, mit der 52-Jährigen zu sprechen. Bei diesem Zusammentreffen kam es nach Überzeugung des Gerichts letztlich zu dem gewalttätigen Übergriff der Frau.
Die Angeklagte störte die Verhandlung nach Angaben des Sprechers so sehr, dass sie nach der Urteilsverkündung aus dem Saal gebracht werden musste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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