Wohnung angeblich zu heiß - da rastet Mieterin aus
Sie bezichtigt ihre Vermieterin der „massiven Sterbehilfe“ – und muss jetzt raus.
München Wer seine Mietwohnung behalten möchte, sollte tunlichst vermeiden, seine Vermieter zu beleidigen oder gar der „massiven Sterbehilfe“ zu beschuldigen. Diese Erfahrung machte jetzt eine 70-jährige Haidhausenerin.
Hintergrund des Streits ist die Heizanlage unter der Wohnung der Mieterin. Diese sorge in ihrer Wohnung für bis zu 38 Grad Raumtemperatur, sagt sie. Ein Sachverständiger stellte allerdings fest, dass das nicht stimmt.
Ihre Vermieterin wollte nun die Miete von 254 Euro erhöhen. Im Zuge dieses Verfahrens schrieb die Mieterin im Mai 2014 ans Gericht: „Das Einzige, was bisher von Vermieterseite (...) geleistet wurde, ist eine massive Sterbehilfe. Man kann das mit versuchtem Mord übersetzen, denn wenn man so leiden muss, weil die Hitze in der Wohnung so unerträglich hoch ist, dass man Schmerzen, die durch die Hitze verursacht werden, nicht mehr ertragen kann, kann man es nur so benennen.“ Sie versteigt sich sogar noch zu einem Vergleich mit der Judenverfolgung im Dritten Reich.
Starker Tobak. Doch die Frau setzte zwölf Tage später noch eins drauf, behauptete erneut, dass die Überwärmung existiere und unterstellte der Vermieterin „brutale Sterbehilfe“.
Der Vermieterin reichte es. Sie kündigte das Mietverhältnis fristlos. Da erst dachte die 70-Jährige um: Sie erklärte, dass es ihr leid tue, die Vermieterin beleidigt zu haben. Es habe sich dabei um einen „Hilferuf“ gehandelt.
Doch die Vermieterin ließ sich nicht mehr erweichen. Sie klagte auf Räumung und bekam Recht.
„Massive Sterbehilfe“ ist eine massive Beleidigung, sagt der Amtsrichter. Und die Mieterin habe dies nicht nur an einen Richter geschrieben. Die Mieterin sei nicht provoziert worden, die Äußerungen sind nach Richtermeinung nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar. Wer um Hilfe ruft, braucht seinen Vermieter jedenfalls nicht des versuchten Mordes oder der Sterbehilfe zu bezichtigen. In so einem Fall brauche es nicht einmal eine vorherige Abmahnung. Bei schwerwiegenden Beleidigungen sei das Vertrauen zerstört.
Immerhin: Der Richter gewährte der Seniorin eine sechsmonatige Räumungsfrist, damit sie sich nach einer Ersatzwohnung umschauen kann.