Wo gibt es Antikörpertests und wer übernimmt die Kosten?

Ob und wann ist eine Auffrischungsimpfung sinnvoll? Wo gibt's die Antikörpertests - und was kosten diese? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
von  Kimberly Hagen
Gerade sehr begehrt: Antikörpertests können zeigen, wie sinnvoll eine "Booster"-Impfung ist. Am besten lässt man ihn vom Hausarzt durchführen.
Gerade sehr begehrt: Antikörpertests können zeigen, wie sinnvoll eine "Booster"-Impfung ist. Am besten lässt man ihn vom Hausarzt durchführen. © dpa

Um den eigenen Immunschutz besser einzuschätzen, rief Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vergangene Woche dazu auf, einen Antikörpertest vor der "Booster"-, also der dritten Auffrischungsimpfung, zu machen. Dieser könne jedem Einzelnen zeigen, ob es schon sinnvoll ist, nachzuspritzen.

Antikörpertests können zeigen, wie sinnvoll eine "Booster"-Impfung ist

Seitdem meldeten sich viele Leserinnen und Leser bei der AZ, hatten brennende Fragen rund ums Thema Antikörper. Die AZ leitete die Fragen an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) weiter. Hier die Antworten eines Ministeriumssprechers:

AZ-Leser fragen, das Staatsministerium für Gesundheit antwortet

1. Bietet jeder Hausarzt einen Antikörpertest an?
Grundsätzlich kann bei jedem Hausarzt ein Antikörpertest durchgeführt werden, wobei die Entscheidung hierüber dem behandelnden Arzt vorbehalten ist. Eine generelle Aussage ist dem StMGP daher nicht möglich.

Bei Corona-Symptomen werden Kosten übernommen

2. Was kostet ein Antikörpertest und wer übernimmt die Kosten?
Nach derzeitiger Rechtslage können Antikörpertests von Vertragsärzten bei gesetzlich krankenversicherten Personen über eine Gebührenordnungsposition des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden, sofern ein direkter zeitlicher Bezug zu Covid-19 typischen Symptomen besteht. In derartigen Konstellationen kann es sich für den Patienten aber auch anbieten, gleich einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Sofern GKV-Versicherte einen Antikörpertest wünschen, um den noch vorhandenen Schutz einer Covid-19-Schutzimpfung zu bestimmen, ist eine Abrechnung zulasten der GKV nicht möglich. Diesbezügliche Kosten hat der GKV-Versicherte selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt dann nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte, wobei die Höhe der Kosten von der gewählten Art der Antikörper, die untersucht werden sollen, abhängig ist und zwischen 20 und 60 Euro liegen kann.

Es kann auf IgG-Antikörper (Nachweis einer vorangegangenen Infektion bzw. Impfung) oder neutralisierende Antikörper (Nachweis der Funktion der Antikörper gegen Covid-19) oder auf beide Arten von Antikörpern untersucht werden.

3. Für welche Altersgruppen ist ein Antikörpertest ratsam?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt aufgrund der aktuellen medizinischen Erkenntnis, dass eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 70 Jahren und für bestimmte Indikationsgruppen frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Immunisierung erfolgen soll, da ab diesem Zeitpunkt mit einem Abfall des Antikörpertiters zu rechnen ist.

Booster: Auffrischungsimpfung bei Johnson & Johnson sinnvoll

Hiervon gibt es zwei Ausnahmen, bei denen die Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen erfolgen kann: Eine Ausnahme bilden Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Eine weitere Ausnahme bilden Personen mit schwerer Immundefizienz und erwartbar stark verminderter Impfantwort.

Bei diesen Personen sollte frühestens nach vier Wochen eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper erfolgen. Gleichzeitig kann die dritte Impfdosis verabreicht werden. Die Stiko empfiehlt grundsätzlich keine Antikörpertests abhängig von einem bestimmten Alter.

Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz erweitern den Personenkreis, dem eine Auffrischungsimpfung angeboten wird, auf grundsätzlich alle Personen, deren vollständige Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Ob Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen, liegt in der Entscheidung des behandelnden Arztes und ist von diesem individuell zu treffen. Ebenso entscheidet der Arzt über die Durchführung eines Antikörpertests im Einzelfall.

4. Stimmt es, dass künftig eine vollständige Impfung nur nach dem "Booster" erfolgt ist?
Eine dahingehende Reform der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist derzeit nicht geplant. Hierfür ist jedoch der Bund zuständig.

Wie zuverlässig ist ein Antikörpertest?

5. Einige Münchner Hausärzte behaupten, der Antikörpertest sei nicht anerkannt. Stimmt das? Wie zuverlässig ist ein Antikörpertest?
Personen, bei denen nach einem gesichert positiven Sars-CoV-2-Antikörper-Nachweis eine Impfstoffdosis verabreicht wurde, gelten ebenfalls als vollständig geimpfte Personen. Der labordiagnostische Befund der Antikörper-Testung soll in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden und nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Insoweit sind Antikörpertests also im Rahmen der Impfung "anerkannt". Ein Antikörpertest alleine ersetzt jedoch nicht die Impfung und kann nicht als Immunitätsnachweis gelten.

6. Besteht nach einem zu frühen "Boostern" die Gefahr einer Antikörper-Überreaktion?
Siehe Antwort zu Frage 3.

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