Wildbiesler verprügelt: Bewährung für die Angeklagten

Körperverletzung: Zwei junge Männer prügeln und treten auf ihre Kontrahenten ein. Die Angeklagten bekommen Bewährungsstrafen.
John Schneider
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In einem Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal.
In einem Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal. © Volker Hartmann/dpa/Illustration

München - Die Szene war zuerst ziemlich unappetitlich und führte dann zu einer Spirale der Gewalt, die ein Opfer für mehrere Tage ins Krankenhaus brachte. Das war passiert: Wildbiesler erleichterten sich in den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 in der Prielmayerstraße an einer Hauswand.

Als sie von weiblichen Zeugen darauf angesprochen wurden, wandten sie sich diesen zu und präsentierten dabei laut Anklage ihre Genitalien. Das rief wiederum die Begleiter der Frauen auf den Plan.

Drei Männer aus der Gruppe, die gerade aus einer Bar kamen und mit ihren Autos fortfahren wollten, stiegen wieder aus. "Was soll das?", riefen sie den Wildbieslern zu, die sich so respektlos gegenüber ihrer weiblichen Begleitung gezeigt hatten.

Schlägerei: Mehrere Brüche im Gesicht

Zwei der Begleiter, 26 und 28 Jahre alt, sitzen am Dienstag auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, dass es nicht beim "Was soll das?" geblieben ist.

Die beiden Angeklagten hätten mit Fäusten auf ihre Kontrahenten eingeschlagen. Ein Opfer ging nach einem Schlag auf die Schläfe zu Boden. Der jüngere Angeklagte soll ihn dann laut Anklage wie ein Fußballspieler den Ball ins Gesicht getreten haben. Eine Frau rief den Männern "Hört auf!" zu, ein anderer alarmierte die Polizei. Die Schläger flohen zunächst vom Tatort.

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Das am schwersten getroffene Opfer musste mit mehreren Brüchen im Gesicht ins Krankenhaus gebracht werden. Noch am selben Tag wurde er notoperiert. Fünf Tage musste er stationär behandelt werden.

Bewährungsstrafen für die Angeklagten

In einem Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal. Die Angeklagten gestehen die Taten. Dafür kommen sie jeweils mit Bewährungsstrafen davon.

Für seinen Mandanten erklärte Verteidiger Christian Gerber dann auch, dass die Vorwürfe in der Anklage "voll umfänglich" eingeräumt werden. Sein Mandant sei bei der Tat alkoholisiert gewesen.

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2 Kommentare
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  • Giesing am 27.10.2020 23:28 Uhr / Bewertung:

    Egal was die späteren Opfer vorher gemacht haben, dass Urteil lässt einen sprachlos zurück. Der eine liegt längeren Zeit im Krankenhaus, den Tätern passiert nichts.
    Der Staat nimmt (zu Recht) das Gewaltmonopol für sich in Anspruch. Dann ist es jedoch auch seine Pflicht die Bürger zu schützen und Verbrechen zu ahnden.

  • MUC am 28.10.2020 11:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Giesing

    Naja, die Wildbiesler werden zuvor schon auch provoziert haben, da gibt's oft Bewährung bei schlimmeren Fällen.

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