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Wiesn-Wirt Ludwig Reinbold muss wegen Koks 72.000 Euro zahlen

Der prominente Festwirt Ludwig Reinbold wird vom Amtsgericht verurteilt, weil er Kokain gekauft hat. Nun droht ihm der Verlust der Konzession.
von  John Schneider
Der Angeklagte Ludwig Reinbold (Mitte) mit seinen Anwälten.
Der Angeklagte Ludwig Reinbold (Mitte) mit seinen Anwälten. © Sigi Müller

München - Kein Kommentar – so wie er es schon während der Verhandlung gehalten hat, so hält es Ludwig Reinbold auch nach dem Urteil gegen ihn.

Wiesn-Wirt von Hauptbelastungszeuge vor Gericht identifiziert

Als er gefragt wird, ob er in Berufung gehen wird, bleibt der Wiesn-Wirt (Schützenfestzelt) die Antwort schuldig, geht wortlos seines Weges.

Es ist aber auch ein großer Brocken, den der bislang unbescholtene Gastronom da zu verdauen hat: 90 Mal 800 Euro, also 72.000 Euro Geldstrafe für den Erwerb von vier Gramm Kokain. Geschehen laut Anklage im Winter 2017/18.

Koks-Dealer fährt mit dem Taxi zum Treffpunkt in der Residenzstraße

Nach der Darstellung des Drogendealers – dieser hat als Kronzeuge den Kokain-Komplex rund um die Nobel-Disco "Heart" einschließlich der Verfahren gegen mehrere Polizisten ins Rollen gebracht – war er von einem Spezl Reinbolds kontaktiert worden. Der hatte fünf Gramm Kokain bestellt.

Der Dealer fuhr mit dem Taxi zum Treffpunkt in der Residenzstraße – mit dem Koks. Da Reinbold und sein Spezl aber nur 400 Euro statt der geforderten 500 Euro parat hatten, kassierte der Dealer ein Tütchen mit einem Gramm wieder ein.

Vernehmung: Kronzeuge identifiziert zunächst Bruder von Ludwig Reinbold

Für die Staatsanwaltschaft sind die Zeugenaussagen Beweis genug für Reinbolds Schuld. Doch die Sache hat einen Haken, finden Reinbolds Anwälte.

Denn der Kronzeuge hatte bei einer Polizeivernehmung auf einem Foto fälschlicherweise den Bruder von Ludwig Reinbold als Käufer identifiziert. Der war aber zu dem Zeitpunkt des Kaufs wohl gar nicht dabei gewesen.

Für Verteidiger Werner Leitner reicht diese Verwechslung, um Zweifel anzumelden. Und da man im Zweifel für den Angeklagten urteilen sollte, fordert der Anwalt Freispruch für seinen Mandanten.

Urteil bleibt knapp unter der Vorstrafengrenze von 91 Tagessätzen

Daraus wird nichts. Immerhin, mit 90 Tagessätzen bleibt die Richterin Judith Praller nicht nur deutlich unter dem Strafmaß (160 Mal 800 Euro), das Staatsanwalt Jakob Schmidkonz fordert, sondern auch unter der Vorstrafengrenze von 91 Tagessätzen.

Vielleicht ein Hoffnungsschimmer für Ludwig Reinbold, seine Konzession nicht zu verlieren. Eine Verurteilung löse keinen automatischen Konzessionsverlust aus, werde aber berücksichtigt, erklärt KVR-Pressesprecher Johannes Mayer.

Die Zuverlässigkeit werde genau geprüft: "Nach Auswertung aller Erkenntnisse wird über einen eventuell notwendigen Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis entschieden." 

 

 

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