Wiesn-Wirt Krätz: Am Donnerstag vor Gericht

Zwei Fußtritte haben für den Oktoberfestwirt Sepp Krätz einen Auftritt vor dem Münchner Amtsgericht zur Folge.
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Wiesn-Wirt Sepp Krätz
dpa Wiesn-Wirt Sepp Krätz

München - Der langjährige Chef des Hippodrom auf der Wiesn hatte am Eröffnungstag des Oktoberfests im vergangenen Jahr einen vermeintlich säumigen Putzmann gegen Oberschenkel und Schienbein getreten. Das Opfer ließ den Vorfall nicht auf sich beruhen. Der 56 Jahre alte Gastronom bekam wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Strafbefehl über 18.000 Euro. Über seinen Einspruch verhandelt ein Richter an diesem Donnerstag (26. Mai).

Der Ausrutscher des Gastwirts hatte vor acht Monaten Schlagzeilen gemacht. Härter als die Geldstrafe hätte Krätz der Entzug der Oktoberfestzulassung getroffen, die zeitweise im Gespräch war. In diesem Monat hat der zuständige Ausschuss der Stadt aber entschieden: Krätz darf das Hippodrom auch in diesem Jahr betreiben.

Der Reinigungsmann war im Vorjahr im Biergarten des Zeltes eingesetzt. Er ging damals kurz zur Schenke, um einem dort als Gläserspüler tätigen Freund die geplante gemeinsame Pause wegen des starken Arbeitsanfalls abzusagen. Die kurze Unterhaltung soll den Chef so in Wut versetzt haben, dass er dem Mann mit den Worten „was machst du da, geh arbeiten!“ Beine machte. Ohne Vorwarnung habe er zum Fußtritt ausgeholt, heißt es im Strafbefehl. Unabhängig von dem Strafantrag des Getretenen hält die Staatsanwaltschaft „wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten“.

 

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