Wiesn-Schläger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zwei Jahre Haft auf Bewährung: Nach einer brutalen Schlägerei auf dem Oktoberfest ist ein Mann wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
von  dapd
Lebensgefährliche Attacke: Am Kopf des Opfers klafft eine blutende Wunde nach einem Angriff mit einem Bierkrug.
Lebensgefährliche Attacke: Am Kopf des Opfers klafft eine blutende Wunde nach einem Angriff mit einem Bierkrug. © dpa/imago

Zwei Jahre Haft auf Bewährung: Nach einer brutalen Schlägerei auf dem Oktoberfest ist ein Mann wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

München - Eineinhalb Jahre nach einer brutalen Schlägerei auf dem Oktoberfest ist ein Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht München sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Bergisch Gladbach 2010 einem Bierzeltgast Teile seines zerbrochenen Maßkrugs zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. Dabei habe er aber nicht bemerkt, dass der Krug bereits zerbrochen und scharfkantig war.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Zu Prozessbeginn waren die Ankläger noch von versuchtem Mord ausgegangen.

Das Opfer erlitt zahlreiche stark blutende Wunden am Kopf und im Gesicht. Zuvor hatte es Handgreiflichkeiten zwischen den Männern gegeben.

 

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