Wiesn: "Oldtimer" bekommen Sonderregelung

Sogenannte Oldtimer auf dem Oktoberfest sind technisch nicht mehr auf der Höhe. Umbauten sind doch nicht erforderlich, wie das Verwaltungsgericht München nun entschieden hat.
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Für "Oldtimer" gelten besondere Regeln.
dpa Für "Oldtimer" gelten besondere Regeln.

Sogenannte Oldtimer auf dem Oktoberfest sind technisch nicht mehr auf der Höhe. Umbauten sind doch nicht erforderlich, wie das Verwaltungsgericht München nun entschieden hat.

München - Oldtimer genießen in Sachen technische Standards besondere Rechte. Das gilt auch für Karussells und Fahrgeschäfte auf dem Münchner Oktoberfest: Das Verwaltungsgericht München gab einem Schausteller mit seinem zwei Jahrzehnte alten Fahrgeschäft Recht. Er hatte sich gegen die Anordnung des TÜV gewandt, sein seit mehr als 20 Jahren betriebenes und regelmäßig geprüftes Oktoberfest-Fahrgeschäft auf Einhaltung neuer technischer Standards begutachten zu lassen.

Das Gericht veröffentlichte am Dienstag die Begründung seiner Entscheidung vom 11. Februar (Az: M 9 K 14.4412).

Rund 100 Betreiber von Oktoberfest-Fahrgeschäften sind von derartigen Anordnungen betroffen. Viele von ihnen hätten kostspielige Umbauten vornehmen müssen, die nicht unbedingt sinnvoll seien, hieß es bei der Veranstaltungsgesellschaft der Münchner Schausteller. Es gehe hierbei nicht um sicherheitsrelevante Fragen.

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