Wiesn-Kellner erpressen und ohrfeigen vermeintlichen Wildbiesler
Erpressung der anderen Art auf dem Münchner Oktoberfest: Zwei als Kellner beschäftigte Brüder bedrängen das Opfer, wollen 100 Euro – und werden vom Amtsgericht verurteilt.
München - Macht man ja auch nicht. Ein Mann, der vor einem Wiesn-Festzelt wild gebieselt haben soll, zog den Zorn zweier Kellner auf sich. Doch die beiden wollten die Situation offenbar auch ausnutzen, ohrfeigten einen eigentlich unbeteiligten Mann und verlangten Geld von diesem. Ein klassisches Eigentor, denn die beiden wurden angezeigt und jetzt am Amtsgericht zu saftigen Geldstrafen verurteilt.
Das war geschehen: Die beiden Brüder, 23 und 25 Jahre alt, arbeiteten vergangenes Jahr als Kellner in einem Festzelt. Im Raucherbereich des Zeltes beobachteten sie, dass dort ein unbekannter Mann urinierte. Neben dem Wildbiesler stand das spätere Opfer. Der Wildbiesler ging kurz darauf weg, die beiden Kellner gingen derweil auf den noch immer im Raucherbereich stehenden Mann zu.
Wiesn: Watschn für angeblichen Wildbiesler
Das Brüderpaar bedrängte den Mann, schob ihn in einen Nebenraum des Zeltes, drückten ihn gegen eine Wand und fragten ihn, wer der andere Mann gewesen sei und ob auch er selber uriniert hätte. Der ältere Bruder verlangte wiederholt von seinem Opfer zunächst 50 Euro und verdoppelte dann das "Lösegeld" für das Urinieren von ihm und dem unbekannten Mann.
Der 23-Jährige unterstützte den Älteren durch Äußerungen wie "Komm, gib's doch zu". Außerdem forderte auch er das Opfer auf, das Geld herzugeben. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verpasste der ältere der beiden Brüder dem Opfer zwei Watschn. Ein Hämatom an der linken Wange war die Folge.
Urteil: Versuchte räuberische Erpressung mit Körperverletzung
Ende Juni wird den beiden Kellnern schließlich am Amtsgericht der Prozess gemacht. Beide geben sich reuig und geständig. "Ich bin seit zwölf Jahren jedes Jahr auf der Wiesn. An dem Abend reagierte ich schlecht", fügt der ältere Bruder seinem Geständnis hinzu. Die beiden Kellner bringen zur Verhandlung außerdem ein Schmerzensgeld von jeweils 300 Euro mit.
Das Opfer selbst war allerdings nicht bei der Verhandlung dabei. "Es ist schade, dass der Geschädigte heute nicht da ist. Ich hätte mich gern bei ihm entschuldigt", erklärt der ältere Bruder. Er wird schließlich wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 4.500 Euro) verurteilt. Sein jüngerer Bruder muss wegen Beihilfe zu diesen Taten eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro (3.600 Euro) zahlen.
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