Wiesn-Entscheidung fällt erst im Frühjahr
MÜNCHEN - Anhand von elf Kriterien beschließt der Stadtrat, wer 2011 aufs Oktoberfest darf
Der Winter wird eine Zitterpartie für Sepp Krätz. Erst im April wird der Stadtrat entscheiden, ob er 2011 auf die Wiesn darf. „Früher wird nichts entschieden“, sagt Wiesnstadtrat Helmut Schmid der AZ.
Wirte, die nicht an Brauereien gebunden sind, müssen bis 31. Dezember einen Antrag bei der Stadt stellen. Für langjährige Wirte wie Krätz, Schottenhamels, Käfer oder Kuffler ein normales Prozedere – und doch hat die Stadt ab und an die Genehmigung verweigert. Wegen Steuerproblemen, illegalen Angestellten, einem fragwürdigen Lebenswandel. Insgesamt gibt es elf Kriterien. Die Erfahrung des Wirtes wird beurteilt, ob er liquide ist, welchen Lebenswandel er hat und welche neuen Ideen.
Ein weiterer Punkt: Kann der Wirt Münchner Gastfreundschaft transportieren? „Dazu gehört, dass er sein Personal motivieren kann“, sagt ein Wirt der AZ – diese Frage könnte für Krätz zentral werden. Hinzu kommt, dass Krätz in den vergangenen Jahren öfter von der Stadt wegen neuer Ideen ermahnt wurde. Wegen fraglicher Reservierungspraxis, Werbung auf der Wiesn oder Sicherheitspersonals mit Dobermännern. Drei Szenarien sind nun denkbar:
Abmahnung: Sie ist das wahrscheinlichste. Ein Regelwerk gibt es nicht. „Das wird im Einzelfall entschieden“, sagt eine Sprecherin des Tourismus-amts.
Verkauf: Krätz verkauft sein Zelt an einen anderen Betreiber. Der könnte sich mit dem Namen „Hippodrom“ bei der Stadt bewerben und Krätz als Wirt anheuern – so lange die Stadt von ihrem Veto-Recht keinen Gebrauch macht.
Abschied: Krätz bekommt keine Zulassung, die Stadt muss Gründe anführen – eine unwahrscheinliche Option, zumal Krätz oft für seine Ideen gelobt wurde.
Die Stellungnahme, die das Wirtschaftsreferat von Krätz fordert, ist für die Beurteilung wichtig. „Die Stadt erwartet eine Entschuldigung und die Zusicherung, dass er nicht mehr so cholerisch sein wird“, sagt Wiesnehrenrat Hermann Memmel. Er geht davon aus, dass Krätz abgemahnt wird. „Er wird eine gelbe Karte bekommen. Sollte sich aber herausstellen, dass es ein weiteres Foul gibt, ist er vom Platz gestellt.“ Es gehe um Schadensbegrenzung: „Den Canossagang wird Krätz wohl antreten müssen. Der Erfolg ist ihm zu sehr zu Kopf gestiegen.“ Anne Kathrin Koophamel
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