Wiesn-Attentat: Grüne und Linke reichen Klage ein

Was wussten V-Leute über den Oktoberfest-Anschlag, bei dem 1980 in München 13 Menschen ums Leben gekommen sind? Damit muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Helmut Reister |
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Am 26.09.1980 zündete der Attentäter am Eingang der Wiesn den Sprengsatz.
dpa Am 26.09.1980 zündete der Attentäter am Eingang der Wiesn den Sprengsatz.

München - Mit dem Oktoberfest-Attentat (13, Tote, 211 Verletzte) im September 1980 muss sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Fraktionssprecher der Grünen und Linken im Bundestag kündigten am Dienstag eine entsprechende Klage an. Mit ihr soll geklärt werden, ob V-Leute der Geheimdienste Informationen über den schlimmsten Terroranschlag in der deutschen Nachkriegsgeschichte besaßen.

Im Lauf der Jahre tauchten immer mehr Hinweise auf, dass der von den Behörden als Alleintäter angesehene Geologiestudent Gundolf Köhler, der bei der Explosion der Bombe selbst getötet wurde, Helfer und Drahtzieher gehabt haben könnte. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nahm deshalb im vergangenen Dezember offiziell wieder auf.

Lesen Sie hier: Wiesn-Attentat: Ermittlungen könnten zwei Jahre dauern

Spekulationen und Indizien, dass Köhler in ein enges Netzwerk aus Neonazis eingebunden war, tauchten bereits kurz nach dem Anschlag auf. Sprecher der Bundesanwaltschaft erklärten wiederholt, dass diesen Spuren bei den früheren Ermittlungen nachgegangen worden sei, sich aber keine belastbaren konkreten Hinweise auf Mittäter ergeben hätten.

Ins Visier rückte vor allem die kurz vor dem Attentat verbotene rechtsextreme „Wehrsportgruppe Hoffmann“, zu der Gundolf Köhler Verbindungen hatte. Die Ermittlungen gegen WSG-Chef Karl-Heinz Hoffmann wegen möglicher Verflechtungen in das Oktoberfest-Attentat wurden aber eingestellt. Wie Hoffmann später selbst einräumte, war die Wehrsportgruppe von V-Leuten teilweise regelrecht durchsetzt und wurde offenbar von mehren Behörden verschiedener Bundesländer überwacht.

Grüne und Linke werfen der Bundesregierung vor, dass Auskünfte über die mögliche Involvierung von Geheimdiensten und deren V-Leute mit nicht hinnehmbaren Begründungen verweigert werde.

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