Wiesn-Attentat: Gab es eine zweite Bombe?

Ein Zeuge, der damals durch die Oktoberfest-Bombe schwer verletzt wurde, berichtet in der Süddeutschen Zeitung von einer zweiten Explosion. Warum steht diese Beobachtung nicht in den Akten?
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bisher war man davon ausgegangen, dass Gundolf Köhler (l) alleine für das Attentat verantwortlich war. Ein Zeuge schließt das aus.
dpa/AZ Bisher war man davon ausgegangen, dass Gundolf Köhler (l) alleine für das Attentat verantwortlich war. Ein Zeuge schließt das aus.

München – Mittlerweile fast 35 Jahre hält sich die Einzeltäter-Theorie vom Oktoberfest-Attentat. Gundolf Köhler hat die Bombe gezündet, er alleine hat den schwersten Terroranschlag der Nachkriegszeit und 13 Menschenleben auf dem Gewissen. Oder?

In der Süddeutschen Zeitung erinnert sich jetzt ein Zeuge, der damals von der Detonation der Bombe schwer verletzt wurde. Er behauptet, eine zweite Stichflamme aus einem Gulli gesehen zu haben. Der ehemalige Bundeswehr-Soldat ist sich sicher, dass es sich um eine zweite Bombe gehandelt haben muss, genauer gesagt eine DM-12-Handgranate, die nicht richtig detonierte.

Die gleiche Aussage machte der Mann bereits vor 35 Jahren. In den Akten taucht sie aber laut SZ nirgends auf. Warum? "Man wollte nicht wahrhaben, dass es mehrere Täter waren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur ich diese Flamme gesehen habe.", wird der Zeuge, der damals fast seine Beine verlor, zitiert. Als ausgebildeter Einzelkämpfer der Bundeswehr ist er sich sicher: Diesen Anschlag kann nicht nur ein Mann alleine ausgeübt haben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.