Wiesn-Attentat: Ermittlungen werden neu aufgenommen!

München - Im Fall des Oktoberfestattentats vor 34 Jahren hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen: "Ich habe heute angeordnet, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden", sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe. Bei dem Anschlag 1980 waren 13 Menschen getötet und 200 verletzt worden.
Lesen Sie hier: Historiker: Darum plante mein Vater das Wiesn-Attentat
Range bezeichnete den Anschlag als das "schwerste rechtsextremistische Attentat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland". Es gebe eine neue, bisher unbekannte Zeugin. Die Ermittlungen werden sich Range zufolge aber nicht auf diese Frau allein beschränken. "Wir werden allen Ansatzpunkten erneut und umfassend nachgehen".
Lesen Sie hier: Wiesn-Attentat: Bundesanwälte ermitteln neu
"Mord verjährt nach deutschem Recht nicht. Der Generalbundesanwalt geht deshalb nach wie vor allen Hinweisen nach, die die rechtlichen Voraussetzungen einer förmlichen Wiederaufnahme der Ermittlungen begründen könnten", hatte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mit Blick auf einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom November gesagt, in dem es unter anderem um einen neuen Wiederaufnahmeantrag eines Opferanwalts geht.
Der Opferanwalt Werner Dietrich hatte zum Jahrestag des Attentats am 26. September erneut einen Wiederaufnahmeantrag in Karlsruhe eingereicht, sein vierter nach 1983, 1984 und 2008. Darin führt er die neue Zeugin an. Die Frau soll am Tag nach dem Anschlag Flugblätter mit einem Nachruf auf den Attentäter Gundolf Köhler gefunden haben - noch bevor dessen Name öffentlich bekannt war. "Die dazu erforderlichen Abklärungen dauern an", hatte der Sprecher der Karlsruher Behörde gesagt. "Wir werden die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten." Einen Zeitrahmen nannte er nicht.
Bei dem Wiesn-Anschlag im Jahr 1980 waren 13 Menschen getötet worden, darunter der Täter, der 21-jährige Köhler - zuvor Anhänger der rechtsextremen "Wehrsportgruppe Hoffmann". Die Ermittler sahen ihn bisher als Einzeltäter. Daran werden aber immer wieder erhebliche Zweifel laut.