Wiesn: 17-jährige vergewaltigt - "Sie wollte Sex"

„Sie ist freiwillig mitgekommen, sie wollte Sex": Ein 40-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Er soll eine 17-Jährige vergewaltigt und am Hauptbahnhof zurückgelassen haben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte soll nach der Wiesn 2005 eine junge Frau vergewaltigt haben. Die Polizei kam ihm erst 2012 auf die Spur.
Thorsten Huber Der Angeklagte soll nach der Wiesn 2005 eine junge Frau vergewaltigt haben. Die Polizei kam ihm erst 2012 auf die Spur.

„Sie ist freiwillig mitgekommen, sie wollte Sex": Ein 40-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Er soll eine 17-Jährige vergewaltigt und am Hauptbahnhof zurückgelassen haben.

München – Wegen Vergewaltigung einer jungen Oktoberfestbesucherin muss sich ein 40 Jahre alter Angeklagter vor dem Münchner Landgericht verantworten. Zum Prozessauftakt am Donnerstag wies er jede Schuld von sich. „Sie ist freiwillig mitgekommen“, sagte der Angeklagte, „sie wollte Sex“.

Laut Anklage stand die damals 17-Jährige am 24. September 2005 nachts ratlos vor dem schon heruntergelassenen Rolltor der U-Bahnhaltestelle Theresienwiese. Sie hatte sich unter Zurücklassung ihrer Tasche kurzzeitig von ihren Freundinnen getrennt und die Begleiterinnen auf dem Festgelände nicht mehr finden können. Diese Situation soll der 40-Jährige ausgenützt und das Mädchen zum Mitkommen aufgefordert haben. Die 17-Jährige sei ihm aus einem Gefühl der Alternativlosigkeit heraus in einen Hinterhof gefolgt und dort trotz ihrer Gegenwehr vergewaltigt worden.

Der Angeklagte soll das Opfer anschließend zum Hauptbahnhof gezerrt und dort zurückgelassen haben. Sicherheitskräfte brachten die völlig aufgelöste junge Frau auf die Wache. Sie hatte Verletzungen, die zu ihrer Schilderung einer Vergewaltigung passten. Auf die Spur des Angeklagten kamen die Fahnder erst sieben Jahre später durch einen DNA-Abgleich. Der Mann sitzt seit September 2012 in Untersuchungshaft. – Der Prozess dauert an.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.