Wieder Gewalt in der U-Bahn: Mann (46) auf Gleise geschubst
MÜNCHEN - Heute musste sich das Münchner Schöffengericht wieder mit einem U-Bahn-Schubser befassen. Der 23-Jährige hatte einen 46-Jährigen auf die Gleise am Innsbrucker Ring geschubst. Urteil: Zwei Jahre und zehn Monate Haft.
Schon wieder muss sich die Justiz mit einer Gewalttat im Münchner Nahverkehr beschäftigen. Gestern stand Lagerist Patrick A. (23) wegen gefährlicher Körperverletzung vor einem Münchner Schöffengericht. Der Grund: Im Streit hatte er den 46-jährigen Hans S. auf die Gleise im U-Bahnhof Innsbrucker Ring geschubst. Zum Glück fuhr gerade kein Zug ein. Das Opfer kam mit einer Platzwunde am Kopf davon. Kleinlaut saß Patrick A. auf der Anklagebank: „Es tut mir leid.“ Dann entschuldigte er sich bei dem im Gerichtssaal anwesenden Opfer. Seine Anwältin Julia Weinmann sorgte dafür, dass das Opfer vom Täter 1000 Euro als Schmerzensgeld bekommt. 500 Euro wurden sofort in bar übergeben.
Sie stritten wegen der Hunde
Der Rest in Raten. Die Tat passierte am 29. Mai gegen 21.30 Uhr: Patrick A. saß mit seiner Freundin und zwei Hunden am Gleis Richtung Innenstadt. Plötzlich kam der angetrunkene Hans S. auf ihn zu, schimpfte über den Zustand der Tiere: „Die sind nicht richtig gefüttert.“ Patrick A., der 2,1 Promille im Blut hatte, zischte: „Verpiss dich.“ Hans S. lallte: „Schlampe“. Patrick A. rastete aus, schubste Hans S. zunächst leicht. Beim zweiten Stoß ging Hans S. hinter dem Sicherheitsstreifen zu Boden. Er war noch nicht auf den Beinen, da schubste Patrick A. ihn noch einmal – und Hans S. flog rücklings auf die Gleise.
Zwei Jahre und zehn Monate Haft
Passanten halfen ihm zurück auf den Bahnsteig, alarmierten die U-Bahn-Wache. Patrick A. und seine Freundin verließen den Tatort mit der nächsten U-Bahn, konnten aber am Sendlinger Tor festgehalten werden. Patrick A. landete sofort in U-Haft. Staatsanwalt Christoph Barte forderte drei Jahre und neun Monate Haft. Weinmann hielt eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Urteil: 34 Monate Haft. Richter Thomas Müller: „Der Fall liegt im Grenzbereich zu einem versuchten Tötungsdelikt.“
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