Wie gefährlich ist der Westparkmörder?

Die Gefährlichkeit des Westparkmörder muss neu beurteilt werden, weil juristische Fehlern gemacht worden sind. Der Mörder ist aber schon längst wieder in Slowenien.
Karlsruhe/München – Der sogenannte Münchner Westparkmörder könnte doch noch in nachträgliche Sicherungsverwahrung kommen. Seine Gefährlichkeit muss neu bewertet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Das Münchner Landgericht habe bei der Beurteilung des heute 37-Jährigen Fehler gemacht, urteilten die Richter und hoben das Urteil dazu auf: Das Landgericht hatte im Oktober 2011 den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den Mann abgelehnt. Eine andere Kammer muss nun neu darüber entscheiden – und könnte zum entgegengesetzten Schluss kommen.
Dafür müsste der Mann, der im Januar 2012 nach Slowenien abgeschoben worden und mit einem Einreiseverbot belegt worden war, aber erst wieder nach Deutschland gebracht werden, erläuterte eine BGH-Sprecherin. Sollte das Landgericht dann die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängen, käme der Mann zurück hinter Gitter. Dass der Mann freiwillig zur Verhandlung nach Deutschland zurückkehrt, ist nicht zu erwarten. Nötig dafür wäre ein Haftbefehl.
Der Slowene war 2001 wegen Mordes an einem Jogger verurteilt worden und hatte die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren abgesessen. Danach hatte das Landgericht im vergangenen Jahr zu klären, ob der Slowene psychisch gestört und auch heute noch hochgradig gefährlich ist. Vor allem letzteres hatte das Gericht verneint.
Die BGH-Richter folgten der Argumentation der Vorinstanz nicht und kritisierten das Landgericht mit deutlichen Worten. Die Richter hätten sich bei ihrer Bewertung vor allem auf einen Kriminologen als Experten gestützt. Dieser habe aber zum psychischen Zustand des Mannes aber gar nichts sagen können. Außerdem habe sich das Landgericht zu sehr auf Sexdualdelikte konzentriert, rügte der Vorsitzende Richter am BGH.
Darum sei es aber gar nicht gegangen, sondern um Mord aus Mordlust, also um andere Gewaltdelikte der schlimmsten Art. Neben dem Mord an dem Jogger war der Mann auch wegen versuchten Totschlags, schwerer räuberischer Erpressung und anderer Delikte in Deutschland belangt worden. Ebenfalls unberücksichtigt geblieben bei der Beurteilung seiner Gefährlichkeit seien die Gewaltfantasien des Mannes und seine späteren Äußerungen zu der Tat. Unter anderem hatte er den von ihm ermordeten Jogger als „totes deutsches Stück Fleisch“ bezeichnet.
Der Slowene hatte 1993 im Münchner Westpark einen 40-Jährigen Architekten umgebracht. Als Motiv stellte das Landgericht seinerzeit reine Mordlust fest und verurteilte den Mann schließlich 2001 zu den Höchststrafe. Der Mann hatte aus Wut, Frust und Ärger nach einem Streit mit seiner Freundin und deren Vater auf den völlig ahnungslosen Jogger zwölfmal eingestochen. Der Mann verblutete Minuten später.