Wie ein Mann als Münchens größter Geizhals bekannt wurde

Vor genau 50 Jahren verriet ein reich gewordener Spüler vor Gericht seine Spartipps.
von  Felix Müller
So stand es am 31. Juli 1974 in der AZ.
So stand es am 31. Juli 1974 in der AZ. © AZ-Archiv

München  - Die AZ ist sich sicher: Gerhard F. ist "Münchens größter Geizhals". Vor 50 Jahren, am 31. Juli 1974, berichtet sie über einen Gerichtsprozess gegen den 46-jährigen Spüler.

Vor Gericht steht er, weil er mit dem "Büroklammertrick" Münzen aus den Apparaten in Telefonzellen gefischt hat. Am Tag der Arbeit, dem 1. Mai 1974, ist er in einem Telefonhäuserl festgenommen worden. Er habe 25.000 Mark erbeutet, gesteht er der Polizei - vor Gericht schränkt er ein: "Ganz so viel war es bestimmt nicht".

Münchner Spartipps 1974: "Auf keinen Fall heiraten!"

Der AZ-Reporter klingt im Artikel aber nicht nur ein bisserl beeindruckt vom Büroklammertrick - er berichtet vor allem ausführlich über das "Spargeheimnis" des Mannes. Die Sparsamkeit von Gerhard F. sei "beispiellos". "Mit einem Monatslohn von 700 Mark brachte der es in den letzten 20 Jahren auf ein Bankguthaben von 200.000 Mark."

Als wichtigste Voraussetzungen für einen solchen Sparerfolg nennt Gerhard F.: "Auf keinen Fall heiraten! Höchstens zweimal im Jahr zum Frisör gehen! Keine Briefe, sondern nur Postkarten schreiben!" Außerdem sei er an keinem Wochenende ausgegangen und habe er "auch noch als Putzfrau gearbeitet".

AZ zitiert den Richter vor 50 Jahren: "Ein krankhaft geiziger Mensch"

Redlich habe der Mann Jahrzehnte lang Pfennig zu Pfennig gelegt, notiert der AZ-Reporter im Gericht. Doch im Mai 1973 habe ihn die "reine Abenteuerlust" gepackt. Er habe beobachtet, wie Männer Telefon-Automaten mit einer Büroklammer entleerten – und es nachgemacht. Vor Gericht zittert Gerhard F. vor Angst – er fürchtet, dass die Bundespost ihm nun sein sauer erspartes Geld wegpfändet. Durch das gewaltsame Entleeren der Automaten ist ein Gesamtschaden von 60.000 Mark entstanden.

Das Gerichtsurteil verrät die AZ am 31. Juli 1974 noch nicht. Der Richter aber ärgert sich beim Prozessauftakt auf jeden Fall schon mal gewaltig über den Geizhals. "Der Angeklagte ist nicht nur ein krankhaft geiziger Mensch", sagt er. "Er ist auch außerordentlich uneinsichtig."

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.