Wichtige Entscheidung im Startbahn-Prozess
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gibtr heute bekannt, in ob er die Beweisanträge der 3. Startbahn-Gegner anerkennt oder nicht.
München - Im Mammutprozess um den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen fällt am Mittwoch gegen zehn Uhr eine wichtige Entscheidung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gibt bekannt, was er von der Flut von Beweisanträgen hält, mit denen die Gegner des Milliardenprojekts vor allem Fragen zum Bedarf der Piste und zu möglichen Umweltschäden geklärt haben wollen.
So möchte die Stadt Freising gutachterlich prüfen lassen, ob die in der zweieinhalb Jahre alten Baugenehmigung enthaltenen Prognosen zur Entwicklung des Luftverkehrs bis 2025 noch realistisch sind. Außerdem will der Bund Naturschutz in Bayern (BN) als einer der Kläger erreichen, dass der Prozess bis zur Klärung mehrerer rechtlicher Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgesetzt wird.
Lässt das Gericht nur einige der 184 Beweisanträge zu, dürfte sich der Prozess weit ins neue Jahr hineinziehen. Lehnt es dagegen alle Anträge ab, könnte noch im Winter das Urteil fallen. Der VGH in München befasst sich seit März in bislang 37 Verhandlungstagen mit einer Reihe von Klagen gegen das von der Münchner Bevölkerung in einem Bürgerentscheid bereits 2012 abgelehnte Projekt. Die dritte Start- und Landebahn würde auf dem zweitgrößten deutschen Airport stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es auf alle drei Pisten verteilt.