„Westparkmörder“: Für immer in Haft?

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Der sogenannte Westparkmörder von München soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht freikommen.
von  Abendzeitung
Der Westparkmörder vor Gericht
Der Westparkmörder vor Gericht © Ronald Zimmermann

MÜNCHEN - Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Der sogenannte Westparkmörder von München soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht freikommen.

„Er ist für die Allgemeinheit zu gefährlich“, sagt Barbara Stockinger, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Die Anklagebehörde fürchtet, dass GorazdB., der so genannte Westparkmörder von München, nach seiner Entlassung neue Straftaten begehen würde – und hat deswegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt.

Gorazd B. hatte 1993 im Münchner Westpark Konrad H. (†40) attackiert und mit einem Butterfly-Messer so schwer verletzt, dass sein Opfer verblutete. Der Architekt und Vater zweier Kinder kam aus der Sauna, befand sich auf dem Heimweg.

Er musste sterben, weil Gorazd B. frustriert war. Der Vater seiner Freundin, die sich von ihm getrennt hatte, hatte ihn aus der Wohnung geworfen. „Ich hatte einfach nur Hass. Jemand musste dran glauben.“ GorazdB. schlug er seinem Opfer mit der Faust ins Gesicht und stach ihn mit zwölf Messerstichen nieder.

Erst vier Jahre später kam ihm die Polizei auf die Spur. Nach langem juristischem Tauziehen, das bis zum BGH ging, blieb es am Ende bei zehn Jahren Jugendstrafe. Die Staatsanwaltschaft und die Ehefrau des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, hatten gehofft, dass der Mörder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird und eine lebenslange Freiheitstrafe kassiert. Gorazd B. war bei der Tat 18 Jahre alt.

So wird nun auch die Jugendkammer des Landgerichts entscheiden müssen, ob Gorazd B. tatsächlich weiter gefährlich ist und in Sicherungsverwahrung kommt. Dafür wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Zeit drängt. Anfang Mai hat der heute 34-Jährige seine zehnjährige Haftstrafe komplett verbüßt. Dann käme er auf freien Fuß.

Gorazd B. war für seine Wutausbrüche bekannt. Das scheint sich im Gefängnis nicht geändert haben. 2003 soll der Straubinger Häftling einen Mitgefangenen niedergeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft habe im Zuge der Prüfung der Haftentlassung mit der JVA gesprochen und sei dann zu dem Schluss gekommen, die Sicherungsverwahrung zu beantragen, erklärt Stockinger.

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