Westpark-Mörder Mitte Januar frei

Trotz Antrag auf Zwangseinweisung wird der sogenannte Westpark-Mörder Mitte Januar aus dem Gefängnis entlassen. 1993 hatte er einen Jogger aus Mordlust erstochen.
von  dapd
Muss nach seiner Haftstrafe nicht in Sicherheitsverwahrung: "Westparkmörder" Gorazd B..
Muss nach seiner Haftstrafe nicht in Sicherheitsverwahrung: "Westparkmörder" Gorazd B.. © Ronald Zimmermann

München - Der sogenannte Westparkmörder ist ab Mitte Januar ein freier Mann. Das Oberlandesgericht München wies letztinstanzlich einen Antrag der Justizvollzugsanstalt auf die Zwangseinweisung von Gorazd B. in eine geschlossene Einrichtung ab. Die Gefängnisleitung sei nicht antragsberechtigt gewesen, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zur Begründung.

Für den 36-Jährigen, der 1993 einen Jogger im Münchner Westpark aus Mordlust erstochen hatte, läuft die Haftzeit am 15. Januar ab. Dann soll er nach Slowenien abgeschoben werden. Mitte Oktober scheiterte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München mit ihrem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung.

 

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