Westend: Mann tötet Frau – Sohn (8) ruft den Notruf

Bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung hat ein 28 Jahre alter Münchner am späten Montagabend seine gleichaltrige Ehefrau getötet.
Thomas Deterding |
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Bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung hat ein 28 Jahre alter Mann am späten Montagabend seine gleichaltrige Ehefrau getötet.
imago Bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung hat ein 28 Jahre alter Mann am späten Montagabend seine gleichaltrige Ehefrau getötet.

München - Am Montagabend gegen 23 Uhr stritt ein Ehepaar im Westend in der gemeinsamen Wohnung. Der Hintergrund des Streits ist bisher noch nicht bekannt. Mit einem Messer verletzte der 28-jährige Mann laut eigener Aussage seine gleichaltrige Frau tödlich. Danach verließ er die gemeinsame Wohnung mit der Tatwaffe und warf sie auf der Flucht am Heimeranplatz weg.

Durch den Streit war der achtjährige Sohn des Paares aufgewacht und setzte einen Notruf ab, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Seine Mutter wurde mit einem Notarzt in ein Krankenhaus gebracht, verstarb dort aber in Folge ihrer schweren Verletzungen. Bereits in der Wohnung hatten die alarmierten Polizeibeamten mit der Reanimation der Frau begonnen.

Der zwischenzeitlich geflüchtete Ehemann konnte nach einer Fahndung an einer Tankstelle in der Garmischer Straße gefasst werden. Da er ebenfalls Verletzungen aufwies, die er sich nach seinen Angaben selbst beigebracht hatte, kam er zur Behandlung in ein Krankenhaus, konnte dieses aber wieder verlassen. Bei seiner ersten Vernehmung durch Beamte der Mordkommission München räumte er die Tat grundsätzlich ein. Mit seiner Hilfe konnte auch die vermeintliche Tatwaffe, ein etwa 30 cm langes Küchenmesser, aufgefunden werden.

Der Sohn des Ehepaars wurde zunächst durch das Kriseninterventionsteam betreut und nun der Obhut einer Verwandten übergeben.

Die Ermittlungen übernahm vor Ort die Mordkommission München, gemeinsam mit der Spurensicherung. Die zuständige Staatsanwaltschaft München I wird entsprechend seiner Angaben und den weiteren Ermittlungen Antrag auf Haftbefehl bzw. Unterbringungsbefehl wegen eines Tötungsdeliktes stellen. 

 

 

         

 

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