Wertstoffhöfe in München schaffen Kennzeichenregelung ab

Ab dem morgigen Dienstag entfällt auf allen Münchner Wertstoffhöfen die Kennzeichenregelung. Andere Corona-Schutzmaßnahmen bleiben dagegen bestehen. 
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Ab Dienstag gilt keine Kennzeichenregel mehr an Münchner Wertstoffhöfen.
AWM Ab Dienstag gilt keine Kennzeichenregel mehr an Münchner Wertstoffhöfen.

München - Die Kennzeichenregelung auf den Münchner Wertstoffhöfen wird aufgehoben: Ab Dienstag, 26. Mai, dürfen wieder alle unabhängig vom Autokennzeichen die Wertstoffhöfe anfahren.

Zuvor hatte der AWM an geraden Kalenderagen nur gerade Kennzeichen zugelassen, an ungeraden nur ebensolche Kennzeichen. Folgende Corona-Schutzregeln gelten aber weiter:

  • Je nach Größe des Wertstoffhofes darf nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen das Gelände befahren. Durch die Blockabfertigung kann es zu Wartezeiten kommen.
  • Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen inklusive des Wertstoffhofpersonals einhalten.
  • Der Zugang zu Containern über Treppen beziehungsweise Podeste ist nur einzeln gestattet.
  • Das Wertstoffhofpersonal kann beim Ausladen nicht helfen.
  • Es gilt ein Maskengebot, bei Verkaufsvorgängen (zum Beispiel Erden, Müllsäcke, größere kostenpflichtige Ablademengen) Maskenpflicht.

Bei Warteschlangen auf andere Wertstoffhöfe ausweichen

Da die Wertstoffhöfe in der Thalkirchner Straße, Tübingerstraße und Tischlerstraße nach wie vor sehr stark frequentiert sind, bittet die Stadt, bei längeren Warteschlangen auf andere Wertstoffhöfe auszuweichen.

Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten, die vom Corona-Virus betroffen sind, dürfen generell nicht am Wertstoffhof abgegeben, sondern müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Dazu müssen sie in gut verschlossene Beutel oder Säcke verpackt werden.

Die Wertstoffhöfe in München sind Montag 10.30 bis 19 Uhr, Dienstag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Lesen Sie hier: Wahnsinn an den Wertstoffhöfen - Polizei muss Verkehr regeln

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