Wertstoffhöfe in München öffnen wieder - mit besonderen Regeln

München - Langsam nimmt das öffentliche Leben in München und Bayern wieder Fahrt auf. Ab dem 20. April dürfen in der Stadt auch die Wertstoffhöfe wieder öffnen. Durch die weiterhin geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen gelten allerdings neue Regeln.
Wertstoffhöfe in München: Neue Regeln
Die Stadt teilt dazu mit:
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Die Münchner Wertstoffhöfe sollten nur bei dringendem Entsorgungsbedarf aufgesucht werden.
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An geraden Kalendertagen dürfen nur Fahrzeuge anliefern, deren Kennzeichen auf eine gerade Ziffer endet. Am 20. April zum Beispiel ein Auto mit dem Kennzeichen: M-EA 8024.
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An ungeraden Kalendertagen dürfen nur Fahrzeuge mit einer ungeraden Endziffer auf dem Kennzeichen einfahren. Am 21. April beispielsweise ein Auto mit dem Kennzeichen M-AM 9325.
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Ausschließlich in München gemeldete Personen dürfen die Münchner Wertstoffhöfe anfahren. Personen, die ein auswärtiges Kennzeichen haben, jedoch in München wohnen, müssen darüber einen Nachweis mitbringen, zum Beispiel einen Ausweis und/oder den Gebührenbescheid des AWM.
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Die Anlieferberechtigung wird am Einfahrtstor kontrolliert. Besteht keine Berechtigung für diesen Tag, muss das Fahrzeug leider abgewiesen werden.
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Fußgänger und Radfahrer müssen sich ebenfalls an die Reihenfolge der Wartenden halten und können nicht bevorzugt werden.
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Es dürfen ausschließlich haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. Abfälle und Wertstoffe sollten sich möglichst vorsortiert im Fahrzeug befinden, um den Aufenthalt am Wertstoffhof zu verkürzen.
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Es werden gleichzeitig maximal zehn Personen eingelassen. Durch diese Blockabfertigung muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Vor den Einfahrtstoren der Wertstoffhöfe wird Sicherheitspersonal den Zustrom regeln.
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Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen inklusive des Wertstoffhofpersonals einhalten. Der Zugang zu Containern über Treppen beziehungsweise Podeste ist nur einzeln gestattet.
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Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten, die vom Coronavirus betroffen sind, dürfen nicht am Wertstoffhof angenommen werden und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Dazu müssen sie in gut verschlossenen Beuteln oder Säcken verpackt werden. Scharfe oder spitze Gegenstände sind so zu verpacken, dass diese den Beutel nicht durchstechen können (zum Beispiel in einer Plastikdose).
Der AWM behält sich vor, die Wertstoffhöfe wieder komplett zu schließen, sollte es zu groben Missachtungen dieser Regeln kommen. Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU): "Bitte bringen Sie Geduld mit, beachten Sie die Sonderregelungen, wenden Sie die allgemeinen Hygienevorschriften an und halten Sie sich an die Anweisungen des Personals, damit die Wertstoffhöfe weiterhin offen bleiben können. Bitte bringen Sie uns in diesen Tagen nur Abfälle, die Sie nicht mehr daheim zwischenlagern können."
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