Werner M. bleibt in Haft: Dringender Tatverdacht im Fall Herrmann

Der Hauptverdächtige im Fall der entführten und getöteten Ursula Herrmann bleibt hinter Gittern. Das Landgericht Augsburg lehnte die Haftbeschwerde des 58-Jährigen am Mittwoch als unbegründet ab. Belastet wird Werner M. vor allem durch ein Tonbandgerät.
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Das Opfer und der Tatverdächtige: Ursula Herrmann und
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AUGSBURG - Der Hauptverdächtige im Fall der entführten und getöteten Ursula Herrmann bleibt hinter Gittern. Das Landgericht Augsburg lehnte die Haftbeschwerde des 58-Jährigen am Mittwoch als unbegründet ab. Belastet wird Werner M. vor allem durch ein Tonbandgerät.

Das Gericht gehe nach wie vor von einem dringenden Tatverdacht aus, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel am Mittwoch. Der Anwalt des Beschuldigten kündigte gegen diese Entscheidung Beschwerde zum Oberlandesgericht nach München an.

Der Verdächtige war Ende Mai in Schleswig-Holstein verhaftet worden, er bestreitet die Tat. Er soll 1981 die damals zehnjährige Ursula entführt und in einer im Wald vergrabenen Kiste eingesperrt haben. Das Mädchen war kurz nach der Entführung qualvoll erstickt. Der Beschuldigte war bereits früher in Verdacht geraten und festgenommen worden. Für eine Anklage reichten aber damals die Beweise nicht aus.

Als neues Indiz für die Täterschaft des Beschuldigten hatte die Staatsanwaltschaft ein Tonbandgerät vorgelegt, das bei den Erpresseranrufen eingesetzt worden sein soll. Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes sollen an dem Gerät technische Spuren gefunden haben, die sich auch auf den Mitschnitten der Erpresseranrufe befinden sollen. Der Beschuldigte hat dagegen erklärt, er habe das Tonband 2007 auf einem Flohmarkt im Weserbergland gekauft. (dpa)

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