Wer zahlt für Einsätze der Feuerwehr?

Hitzige Streits zwischen Kommunen und Bürgern vor Gericht. Wer einen Brand fahrlässig auslöst oder legt, muss blechen. Die AZ stellt drei aktuelle Fälle vor.
John Schneider |
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Wenn's brennt, wird's gern mal teuer. Unter Umständen kommt sogar noch der Einsatz der Feuerwehr auf die Bilanz des Schadens
Feuerwehr Wenn's brennt, wird's gern mal teuer. Unter Umständen kommt sogar noch der Einsatz der Feuerwehr auf die Bilanz des Schadens

Hitzige Streits zwischen Kommunen und Bürgern vor Gericht. Wer einen Brand fahrlässig auslöst oder legt, muss blechen. Drei aktuelle Fälle.

München -  Geht es um Leben und Tod, sind die Einsätze der Feuerwehr laut Artikel 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz kostenlos. Wer aber einen Brand fahrlässig auslöst oder legt, wird ebenso zur Kasse gebeten wie jemand, der grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Fehlalarm auslöst. Auch technische Hilfsdienste bei Unfällen müssen später vom Fahrzeughalter bezahlt werden. Dazu zählt unter anderem auch, die Unfallspuren zu beseitigen.

Den Kommunalverwaltungen bleibt oft ein Ermessenspielraum. Und fast genauso oft kommt es darüber zum Streit. Auch gestern musste sich das Bayerische Verwaltungsgericht wieder mit drei typischen Fällen beschäftigen.

Feuer in Nachbars Garten

Ein riesiger Haufen mit Abfällen sollte am 5. November 2010 im Garten einer alten Seidl-Villa in Murnau in Flammen aufgehen. Ein ängstlicher Nachbar alarmierte die Polizei. Hausbewohner Tobias S., der das Feuer zuvor bei der Polizei angemeldet hatte, empfing die Beamten und die eintreffende Feuerwehr. Doch seine Beschwichtigungsversuche fruchteten nichts. Die Feuerwehrmänner erklärte, dass das Abbrennen von Gartenabfällen verboten ist. Allenfalls „Käferfeuer“ zur Bekämpfung des Borkenkäfers seien erlaubt.

Doch beides traf in diesem Fall offenbar nicht zu. „Aus dem Haufen ragten Plastikteile. Wir wussten nicht, was sonst noch drin war“, berichtet ein Feuerwehrmann von dem Einsatz. Der kostetete am Ende satte 3347,90 Euro. Die Feuerwehr hatte unter anderem einen Bagger einsetzen müssen, um an die Brandherde heranzukommen.

Ein teurer Spaß, den Tobias S. der Feuerwehr ersetzen sollte. Doch der klagte gegen den Bescheid und erklärte gestern vor Gericht, dass er zwar bei der Polizei das Feuer angemeldet hatte, aber niemals selbst angezündet oder in Auftrag gegeben hatte. Angezündet hatten es rumänische Gartenarbeiter, denen er aus Gefälligkeit die Anmeldung bei der Polizei abgenommen hatte. Auftraggeber des Feuers waren wohl die Verantwortlichen der Restaurierung von Villa und Park.

Das sah auch das Gericht so. Die Gemeinde Murnau zog daraufhin ihren Bescheid freiwillig zurück.

Die Ölspur

Barbara G. (45) fühlt sich ungerecht behandelt: Am 19. Dezember 2009 war die Münchnerin mit ihrem Wagen in der A9-Ausfahrt Altmühltal auf einer Ölspur ausgerutscht und in eine Verkehrsinsel gerauscht. Totalschaden. Damit nicht genug, verlangten gleich zwei Kommunen hinterher Geld von ihr, weil die jeweilige Feuerwehr ausgerückt war, um den Unfallort zu sichern und das Öl zu binden. Fast 1000 Euro kamen zusammen. „Dabei war ich nicht Schuld an dem Unfall.“

Doch das Gericht machte schnell klar, dass Schuld oder Unschuld in solch einem Fall keine Rolle spielen. Als Halter eines Autos sei man bei Unfällen auf Grund der „Betriebsgefahr“ immer haftbar. Um die Kostenerstattung wird sie kaum herumkommen.

Der Fehlalarm

30. Dezember 2009: Brandalarm in einem chemischen Handelsbetrieb in München. Die Feuerwehr rückt aus. Da es sich um ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten handelt, fahren auch Spezialwagen zum Einsatz. 1018,42 Euro kostet der Fehlalarm am Ende.

Das Gericht will nun einen Zeugen der Firma hören, der angeblich den Fehlalarm bereits nach zwei Minuten der Feuerwehr gemeldet habe. Damit könnte zumindest ein Teil der Kosten abgewendet werden.

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