Wer grundlos bremst, zahlt 30 Prozent des Schadens
München Ausnahmen bestätigen die Regel. Das gilt auch vor Gericht und auf der Straße. In der Regel bezahlt bei einem Auffahrunfall bekanntlich derjenige, der einem anderen aufgefahren ist. Das Münchner Amtsgericht hat jetzt einmal anders entschieden.
Der Fall: Ein Rechtsanwalt, der am 13. November 2012 mit dem Golf seiner Frau auf der Garmischer Straße unterwegs war, fuhr dabei auf den Wagen der vor ihm fahrenden Frau auf. Der Grund: Die Mercedes-Fahrerin hatte auf Höhe der Einmündung der Lindauer Autobahn stark und unvermittelt gebremst. Die Frau hatte aufgrund einer geänderten Baustellenführung gedacht, sie hätte sich verfahren.
Durch den Unfall war an dem Golf ein Schaden in Höhe von 3892 Euro entstanden, wovon 1297 Euro bereits von der beklagten Versicherung bezahlt worden sind. Die Klägerin war aber der Meinung, dass die Fahrerin des Mercedes den Unfall alleine verursacht hat. Sie verlangte von der gegnerischen Versicherung die restlichen 2595 Euro.
Dabei hat eigentlich grundsätzlich derjenige Schuld, der mit seinem Pkw auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, da er nach allem Anschein entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat oder mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder falsch reagiert hat.
In dem vorliegenden Fall jedoch stehe fest, so das Gericht, dass der Mercedes ohne jeden verkehrsbedingten Grund abgebremst worden ist. Insoweit liege eine Abweichung vom typischen Fall vor.
Nach Ansicht des Gerichts führt dies zu einer Mithaftungsquote von 30 Prozent zu Lasten der Fahrerin des Mercedes. Mehr aber auch nicht.
Da die Versicherung aber bereits über 30 Prozent gezahlt hatte, wurde die Klage abgewiesen.
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