Wer grapscht, landet ganz schnell in U-Haft

Das verschärfte Sexualstrafrecht zeigt Wirkung. Den Tätern drohen harte Strafen.
Ralph Hub |
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München - Wer seine Finger nicht bei sich behalten kann, kommt nicht mehr nur mit einem Bußgeld davon. Paragraf 177 im Strafgesetzbuch ist deutlich verschärft worden, was vor allem Grapscher auf der Wiesn jetzt am eigenen Leib zu spüren bekommen. Neun Verdächtige kamen nach Übergriffen vor den Richter und landeten anschließend in U-Haft.

So auch ein Mann, der eine Zwölfjährige in einem Fahrgeschäft belästigte. Er versuchte, das Mädchen auch im Intimbereich zu berühren, was nur deshalb misslang, weil der Sicherungsbügel diesen Körperbereich des Opfers schützte.

Früher wurden Übergriffe oft nur als Beleidigung auf sexueller Basis geahndet. "Der Straftatbestand hat sich durchaus verschärft", sagt Hans Kornprobst, Leiter der Staatsanwaltschaft München I – was künftig auch zu entsprechend mehr Verfahren und auch härteren Strafen führen dürfte.

Lesen Sie auch: An der S3 - Münchnerin (22) entkommt Vergewaltiger

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