Wer gepflegt werden will, muss handeln

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig. Ab 2017 soll ein Gesetz Vieles verbessern – es ist aber auch jeder selbst verantwortlich.
Anja Perkuhn |
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Pflege ist teuer: 40 Prozent der in Pflegeheimen lebenden Menschen sind inzwischen auf Sozialhilfe angewiesen.
Pflege ist teuer: 40 Prozent der in Pflegeheimen lebenden Menschen sind inzwischen auf Sozialhilfe angewiesen.

München – Die Menschen werden immer älter und die medizinische Versorgung wird stets verbessert – das bedeutet aber nicht, dass sie um das Thema „Pflege im Alter“ herumkommen.

Ganz im Gegenteil: Die Zahl der Pflegebedürftigen und auch die Pflegekosten des Einzelnen steigen. Die Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden, liegt in Deutschland derzeit bei Männern bei 54 Prozent. Bei Frauen sind es sogar 74 Prozent laut einer Erhebung der Barmer. „Schon heute sind 2,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig“, sagt Harald Benzing, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern. „2050 werden es geschätzt 4,7 Millionen sein.“ Und, was vielleicht viele überrascht: Schon heute sei ein Fünftel der Pflegebedürftigen jünger als 60 Jahre.

 

Es gibt fünf Pflegegrade statt wie bisher drei und ein neues Begutachtungsverfahren

 

Im neuen Jahr tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft – das heißt, die Umstrukturierungen dafür beginnen. Umgesetzt wird es ab 1. Januar 2017. Ab dann gelten beispielsweise anstelle der bisherigen drei Pflegestufen insgesamt fünf Pflegegrade, die über ein neues Begutachtungsverfahren festgelegt werden. „Das Maß der Selbstständigkeit wird das Maß der Pflegebedürftigkeit bestimmen“, erklärt Wolfgang Zöller (CSU), Vorsitzender der Expertenkommission zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Bereichen begutachtet, unter anderem in Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Selbstversorgung. Seit 1. Januar gilt das erste Pflegestärkungsgesetz; damit wurden Leistungsbeträge angehoben.

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Auch gilt mit dem neuen Gesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der bisherige war vor allem defizit-orientiert und auf körperliche Leiden ausgerichtet und berücksichtigte zu wenig den Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung besonders von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Der neue Begriff ist nun darauf ausgerichtet, wie man mehr Teilhabe ermöglichen könne. Dafür, sagt Zöller, müsse man aber auch beispielsweise die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen.

Für Fragen zu diesem komplexen Themengebiet, das immer mehr Menschen direkt oder auch über Angehörige betrifft, gibt es zwei Anlaufstellen: die unabhängige Beratungsstelle UBD (08000-117722) und den privaten Pflegeberater Compass (0800-1018800). Viele Menschen, sagt Zöller, wüssten beispielsweise nicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung keine „Vollkasko“ sei: Sie zahlt in der Regel weniger als die Hälfte der Kosten für die Pflege, die pro Jahr im fünfstelligen Bereich liegen. Knapp 40 Prozent der in Pflegeheimen lebenden Menschen sind auf Sozialhilfe angewiesen.

Auch sollte man Dinge klären wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Harald Benzing beruhigt etwas: „Bis zum Alter von 60 sollte man seine Vorsorgeplanung abschließen. Bis dahin ist das noch machbar und sinnvoll.“

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