Wenn „Mutti“ alles erben soll
Das Justizministerium stellt die Neuauflage einer Broschüre für den Erbfall vor: Der Autor, Nachlassrichter Ludwig Kroiß, gibt fünf Tipps rund um Testament, Erbvertrag und Schenkung.
München - Drei Viertel der Deutschen verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge, nur 25 Prozent haben ihr Testament gemacht. Viel zu wenige, findet Bayerns Justizministerin Beate Merk. Mit der 4. Neuauflage der Broschüre „Vorsorge für den Erbfall durch Testament, Erbvertrag, Schenkung“ (C.H. Beck, 4,40 Euro), die am Mittwoch im Justizpalast vorgestellt wurde, will sie den Einstieg ins Thema erleichtern.
Erbstreit vermeiden, aber wie? Autor Ludwig Kroiß, der in Traunstein dem Amtsgericht vorsteht und ein ausgewiesener Erbrechts-Experte ist, berichtete gestern, dass etwa zehn Prozent der Erbschaften zu Gerichtsstreitigkeiten werden. Erörterungstermine und Mediationen sollen helfen, diese schnell beizulegen. Aber das gelingt nicht immer. „Oft sind es Fragen der Auslegung oder der Testierfähigkeit“, berichtet Kroiß aus seiner Praxis als Nachlassrichter. Unzufriedene (Nicht-)Erben bezweifeln gerne, ob der Erblasser noch Herr seiner Sinne war. Ludwig Kroiß gibt fünf wichtige Tipps für Menschen, die ihr Testament nicht beim Notar machen wollen.
Testament eigenhändig verfassen!
Dass man sein Testament mit der Schreibmaschine macht und dann nur unterschreibt, mag im Sinne der besseren Leserlichkeit gut gemeint sein, ist formal aber nicht korrekt. Das gilt auch für Emails, Faxe oder Videobotschaften, wie sie Kroiß in USamerikanischen Serien beobachtet hat. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Auch wenn das OLG Celle einmal eine „Oberschrift“ akzeptierte, weil dem Erblasser unten auf der Seite seines Testaments der Platz ausgegangen war, hatte er die Unterschrift auf einen weißen Fleck oben platziert. Das Datum nicht vergessen!
Bestattungswunsch gehört nicht ins Testament!
Aus einfachem Grund: Wenn das Testament eröffnet wird, liegt der Verstorbene meist schon zwei Meter unter der Erde. So erging es auch einem Mann, der sich in launigerWeise wünschte, dass eine Asche auf der irischen See verteilt wird. Von Bord eines Trawlers. Aber bitte keinem französischen. Die mag er nicht. Und die Trauergemeinde sollte doch bitteschön seinen Tod in der nächstenHafenkneipe betrinken. Lauter fromme Wünsche – nur leider zu spät, er lag schon im Grab.
Vorsicht vor falschen Formulierungen!
Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe – juristische Fachausdrücke, bei denen der Laie schnell ins Trudeln kommt. Besser juristischen Rat suchen.
Testamente sollten einfach gehalten sein!
„Ich erinnere mich an ein Testament von 17 Seiten. Da konnte der Rechtspfleger, der das umzusetzen hatte, nur Fehler machen.“ Zu einfach sollte man es sich aber auch nicht machen. Wer „Mutti“ sein ganzes Vermögen vererben will, sollte klarstellen, ob mit „Mutti“ Frau, Schwiegermama oder doch die leibliche Mutter gemeint ist.
An Ersatzerben denken!
Sollte der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft bereits verstorben sein oder das Erbe ausschlagen, ist es wichtig, dass der Erblasser Ersatz angeben hat.
Richtig vererben: 50 Broschüren gibt es gratis
50 der neuen beim C.H.Beck-Verlag erschienen Broschüren „Vorsorge für den Erbfall durch Testament, Erbvertrag und Schenkung“ gibt es bei der AZ gratis. Das vom Justizministerium herausgegebene Heft beantwortet viele Fragen rund ums richtige Vererben. Verfasser sind zwei Experten: der Direktor des Amtsgerichts Traunstein, Ludwig Kroiß und der Fachanwalt für Steuerrecht, Florian Loserth.
Gerade das Steuerrecht wirft viele Frage auf: Wie viel muss versteuert werden, was spare ich an Steuern, wenn ich das ererbte Haus selber nutze, welche Kosten werden vomVermögen abgezogen und, und, und. Die Broschüre leistet hier wertvolle Hilfe. Wenn es ins Detail geht, empfehlen aber auch die Autoren den Gang zum Fachanwalt. Die 50 Exemplare liegen ab Mittwoch, 16. Februar 2011, 8.30 Uhr, beim Empfang der Abendzeitung, Rundfunkplatz 4, aus.
Wer bei der AZ-Aktion Pech hat, bekommt die Broschüre des C.H.Beck-Verlages für 4,40 Euro im Buch- und gut sortierten Büro- und Schreibwarenfachhandel.
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- Beate Merk