Wendemanöver: Motorradler verletzt

Riskantes Wendemanöver in der Elsenheimerstraße: Ein 36-Jähriger will beim Ausparken gleichzeitig die Fahrtrichtung wechseln und übersieht einen 57-jährigen Motorradfahrer.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Riskantes Wendemanöver in der Elsenheimerstraße: Ein 36-Jähriger will beim Ausparken gleichzeitig die Fahrtrichtung wechseln und übersieht einen 57-jährigen Motorradfahrer.

Der Motorradfahrer hatte überhaupt keine Chance: Ein Auto wendete urplötzlich vor ihm auf der Straße, die schwere BMW knallte voll gegen den linken Kotflügel des Ford. Der Busfahrer erlitt schwere Verletzungen.

Es passierte am Sonntagmittag auf der Elsenheimer Straße. Ein 26-jähriger Spengler wollte mit seinem Ford umdrehen, übersah das von hinten heranfahrende Motorrad. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der 57-jährige Busfahrer auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Er zog sich Verletzungen an der Wirbelsäule zu. Ein Rettungswagen brachte ihn in die Klinik. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.

Mit einem ähnlichen Unfall beim Wenden, allerdings mit weniger gravierenden Folgen, beschäftigte sich jetzt auch das Amtsgericht München. In diesem Fall war ein Audi-Fahrer auf der Lilienthalallee immer langsamer geworden und hatte sich dann entschlossen, an einer Kreuzung zu wenden.

In diesem Moment setzte ein von hinten heranfahrender Peugeot-Fahrer zu Überholen an. Es kam, wie es kommen musste: Die Autos stießen zusammen, der Sachschaden an Kotflügeln, Türen und hinteren Seitenteilen summierten sich allein beim Audi auf rund 6000 Euro.

Davon wollte dessen Besitzer die Hälfte wieder haben – und zwar vom Fahrer des Peugeot – weil ihm der reingefahren sei. Dieser weigerte sich aber zu zahlen: Er könne nichts für das missglückte Wendemanöver. Der Audi-Fahrer zog daraufhin vors Amtsgericht.

Die Richterin wies die Klage aber ab. Denn bei einem Unfall während eines Wende-Manövers spricht ihrer Meinung nach viel für eine Schuld des Wendenden. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass er Umstände herbeigeführt habe, „die für ein unmittelbares Linksabbiegen sprechen könnten“.

Das hatte der Audifahrer aber nicht beweisen können – etwa, dass er den Blinker gesetzt habe.

hu

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