Weltliches Gericht nicht mehr zuständig: Missbrauch verjährt

Er soll sich über Jahre an Minderjährigen vergangen haben. Doch dieTaten des Sex-Pfarrers in Tölz und Garching liegen zu lange zurück. Es kommt deshalb zu keiner Anklage und keinem Prozess.
von  Abendzeitung
Pfarrer H. kommt nicht mehr vor Gericht
Pfarrer H. kommt nicht mehr vor Gericht © abendzeitung

GARCHING - Er soll sich über Jahre an Minderjährigen vergangen haben. Doch dieTaten des Sex-Pfarrers in Tölz und Garching liegen zu lange zurück. Es kommt deshalb zu keiner Anklage und keinem Prozess.

Die Ermittlungen gegen den Sex-Priester sind eingestellt. Seine Taten sind verjährt. Der Geistliche, der in Garching und in Tölz als Pfarrer eingesetzt war, soll sich über Jahre hinweg immer wieder an Minderjährigen vergriffen haben.

Pfarrer H. wird sich vor einem weltlichen Richter für seine Taten nicht mehr verantworten müssen. „Die Verjährungsfrist ist abgelaufen“, erklärte Andrea Titz von der zuständigen Staatsanwaltschaft München II. Deshalb wird es zu keiner Anklage und keinem Prozess kommen.

Pfarrer H., der mittlerweile vom Dienst suspendiert und von seiner Heimatdiözese Essen in den Ruhestand versetzt worden ist, war von 1987 bis 2008 auch in Garching/Alz tätig, später in Bad Tölz. Der Pfarrer hatte dabei, entgegen der Auflage der Kirche, erneut Kontakt zu Kindern. In Garching soll Pfarrer H. 1998 einen Minderjährigen missbraucht haben. Die Übergriffe soll der Geistliche zwischen 1982 und 1996 verübt haben. Dabei geht es um mindestens vier Tatkomplexe. rah

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