Welpe wieder abgegeben: Frau scheitert mit Klage gegen Münchner Tierschutzverein

Mit ihrem aus Rumänien geretteten Hund ist eine Frau aus Berlin nicht wirklich klargekommen. Sie wollte einen Tierschutzverein aus München verklagen, der ihr den Welpen vermittelte – das Gericht wies die Klage allerdings ab.
von  AZ
Die Frau gab den Welpen aus Rumänien wieder ab. (Symbolbild)
Die Frau gab den Welpen aus Rumänien wieder ab. (Symbolbild) © nickdale/Imago Images

München - Sowohl die Krankheiten als auch das Verhalten des Welpen waren erwartbar. Zu diesem Urteil kam das Münchner Amtsgericht und lehnte die Klage einer Berlinerin gegen Tierschutzverein aus München ab.

Tierarzt-Kosten wurden angekündigt

Dieser vermittelt auch Straßenhunde aus Rumänien nach Deutschland. In einer Selbstauskunft werden Interessenten darauf hingewiesen, dass durch Reisestress, Futterumstellung oder nicht erkannte Krankheiten Tierarzt-Kosten entstehen können. Trotzdem war die Frau aus Berlin überrascht, dass ihr vier Monate alte Welpe aus Rumänien Milben und Würmer hatte.

Keine Kostenerstattung bei welpentypischem Verhalten

Sie beschwerte sich außerdem darüber, dass der kleine Hund ständig durch die Wohnung rennen und Möbel anknabbern würde.

Die Frau gab den Mischling in einer Pflegestelle ab und verlangte Kosten in Höhe von 615 Euro von dem vermittelnden Verein zurück. Da es sich dabei um welpentypisches Verhalten handelt und auch explizit um Geduld in der Eingewöhnungsphase des Hundes gebeten wurde, wies das Gericht die Klage zurück.

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