Weil Sohn in Münchner Kita krank wird: Eltern kündigen fristlos

Weil ihr Sohn in der Krippe nach einer Woche krank wurde, kündigt ein Münchner Ehepaar den bereits vor der Geburt abgeschlossenen Vertrag fristlos – die Kita klagt mit Erfolg.
München - Nur das beste für ihr Kind wollte ein Ehepaar aus Neuhausen. Bereits vor der Geburt ihres Sohnes im Oktober 2018 hatten die Eltern einen Krippenplatz organisiert. Maximal neun Stunden sollte ihr Kind dort betreut werden, 1.159 Euro kostete das im Monat.
Im Februar dieses Jahres begann die Eingewöhnung in der Krippe. Insgesamt sieben Tage war das Kind für jeweils eine Stunde in der Kinderkrippe. Am 12. Februar letztmals, denn dann wurde der Sohn krank. Am 26. Februar kündigte der Vater den Vertrag – verbunden mit der Frage, ob ihm ein Skonto gewährt würde.
Kind wird in Kita krank - Vater kündigt fristlos
Zwei Tage später erklärte er die fristlose Kündigung. Diese wurde damit begründet, dass der Sohn bereits nach der ersten Woche seines Besuches mit ersten Symptomen krank gewesen sei. Außerdem sei die Krippe entgegen der ursprünglichen Behauptung im Erstgespräch nicht auf Kinder unter sechs Monaten ausgelegt. Die eigenmächtig um eine halbe Stunde verkürzte Betreuungszeit auf nur mehr 7.30h bis 18.00h anstelle 18.30h und das Beharren auf Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist habe das Vertrauensverhältnis zur Krippe vollständig zerstört.
Vor Gericht beklagten die Eltern außerdem, dass ihr Kind nicht von einer allein für ihn vorgesehenen Erzieherin betreut worden sei. Auch habe man ihren Sohn nicht zu seinem Schutz etwa durch einen Laufstall von den anderen Kindern abgeschirmt.
Gericht gibt Kita Recht
Die Richterin hörte neben den Eltern die Sozialpädagogin der Krippe als Zeugin. Diese bestritt die Aussagen der Eltern. Im Gegenteil, es sei deutlich gemacht worden, dass in der Krippe auf zwölf Kinder drei Betreuer kämen. Der Vater habe außerdem zuerst nur um eine Vertragsunterbrechung bis September gebeten.
Das Gericht gab der Krippe Recht und erklärte die außerordentliche Kündigung für unwirksam. Der Krippe stehe zudem die vereinbarte Vergütung von 3.390 Euro bis zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist zu.
Dass Kinder in der Krippe krank werden "ist logisch"
Denn, so urteilte die Richterin, die Krippe "trifft keine Aufklärungspflicht dahingehend, dass Kleinkinder, die neu in eine Kita kommen, mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal krank werden. Dies ist logisch und allgemein bekannt. Es ist lebensfremd, dass in einer Gruppe von zwölf Kinder und drei Erziehern sich eine Erzieherin sich ausschließlich um (den Sohn) kümmert. Die Eingewöhnung, wie sie die Zeugin geschildert hat, entspricht dem gewöhnlichen Ablauf. So war der Sohn in der Gruppe, lag auf der Tagesdecke und wenn er müde wurde, wurde er auf den Arm genommen oder in der Babytrage getragen."
Das Urteil (Aktenzeichen 173 C 8625/19) vom 8. Oktober ist noch nicht rechtskräftig.
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