Weil sie zum Ehemann zurückwollte: Vom Freund vergewaltigt

MÜNCHEN So ganz ist Arber B. (21) offenbar noch immer nicht überzeugt, dass er zu Recht in Untersuchungshaft sitzt. Sie habe ihn zu der Tat provoziert, sagt der Kosovare über seine polnische Freundin. Und: Sie habe ihn in den Knast gebracht. „Das waren schon Sie selber”, setzte Richter Anton Winkler Ursache und Wirkung schnell wieder ins richtige Verhältnis. Der 21-jährige Verkäufer hatte seine Freundin in deren Giesinger Wohnung vergewaltigt. Was er gestern vor Gericht auch zugab.
Arber B. wollte sich dann bei seinem Opfer entschuldigen. Doch die junge Polin will ihn nicht mehr sehen. Zu schmerzhaft ist die Erinnerung. Und nachdem ihr Peiniger die Vorwürfe in der Anklage zugegeben hatte, blieb ihr die Aussage vor Gericht und der Anblick ihres Ex-Freundes erspart.
Eine Polizistin berichtete stattdessen, wie das Opfer mit einer Freundin Anzeige erstattete. „Sie hat am ganzen Körper gezittert und geweint”, berichtete die Beamtin. „Sie hatte große Angst vor dem Täter.”
Die junge Frau erzählte der Polizistin, dass sie im April 2012 eine Beziehung mit Arber B. begonnen hatte und ihn bei sich einziehen ließ. Dabei war sie noch verheiratet.
Im Spätsommer dann die Kehrtwende. Sie wollte Schluss machen. Um ihre Ehe doch zu retten, wie sie sagte. Am 9. September kam es zum Streit. Arber B. wurde handgreiflich, schlug der Frau mit der flachen Hand ins Gesicht.
Zwei Tage später eskalierte die Situation. Arber B. schleuderte sein Opfer aufs Bett und sagte, dass sie nie wieder nach Polen dürfe. Er nahm ihr den Ausweis, den Führerschein und das Adressbuch ab.
Doch es kam noch schlimmer. Mit einem Gürtel schlug Arber B. sein Opfer, wollte Sex mit ihr. Die Frau wehrte sich, biss ihn und sagte, dass sie nicht wolle. Der 21-Jährige packte sie trotzdem und vergewaltigte die Frau. Blutergüsse am ganzen Körper zeugten von der Brutalität der Tat. Mit einer Freundin fuhr das Opfer wenig später zur Polizei.
Sein Geständnis ersparte Arber B. ein Drittel der Haftstrafe. Er wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.