Weil Perücke nicht mehr passte: Frau zog vor Gericht
München - Wer sich eine Perücke kauft, muss ein Auge auf die Zukunft haben: Eine 25 Jahre alte Frau aus Hamm hatte in einem Zweithaarstudio eine blonde Echthaarperücke gekauft. Kosten: 3.500 Euro. Wegen einer Erkrankung verlor sie wenig später ihr echtes Haar und wollte ihr Geld zurück, weil die Perücke nicht mehr passte. Vor Gericht verlor sie aber.
Als sie die Perücke gekauft hatte, hatte sie bereits zwei „fünf D-Mark“ große Flecken am Hinterkopf, an den Stellen, an der ihr Haar ausgefallen war. Der Rest der Haare war schulterlang. Das blonde Zweithaar saß zum Kaufzeitpunkt perfekt. Wegen einer Autoimmunerkrankung verlor die 25-Jährige jedoch ihre Haare und wollte die nun viel zu große Perücke zurückgeben – gegen Erstattung des Kaufpreises.
Weil das Haarstudio sich weigerte, zog die Frau vor Gericht. Ihre Begründung: Sie sei nicht richtig beraten worden. Das Zweithaarstudio gab bei der Verhandlung an, von dieser Erkrankung nichts gewusst zu haben. Außerdem habe man beim Verkauf hingewiesen, dass die Perücke nur beim gegenwärtigen Zustand des Kopfes passen würde. Das Amtsgericht gab dem Zweithaarstudio Recht. Die Beratungspflicht des Geschäfts umfasse technische Fragen einer Perücke – aber nicht medizinische Sachverhalte.
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